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Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und der Dominikanischen

Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und der Dominikanischen
Republik

Am 27. Januar 2004 haben in Santo Domingo der Unterstaatssekretär des
Aussenministeriums der Dominikanischen Republik, Miguel A. Pichardo
Olivier, und der Botschafter der Schweiz in der Dominikanischen
Republik, Gian Federico Pedotti, ein Abkommen zwischen der Schweiz und
der Dominikanischen Republik über die Förderung und den Schutz von
Investitionen unterzeichnet. Die zentralen Bestimmungen des Abkommens
betreffen die Behandlung ausländischer Investitionen, den Transfer von
Investitionserträgen und anderer Zahlungen im Zusammenhang mit einer
Investition sowie die Rückführung des Kapitals, die Entschädigung bei
allfälligen Enteignungen und die Streitbeilegung.

Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und die Dominikanische Republik
die Rechtsstellung ihrer Investoren verbessern und ein günstiges Klima
für Kapitalanlagen schaffen. Das Abkommen bildet einen wichtigen
Beitrag zur Förderung von ausländischen Investitionen in den beiden
Vertragsstaaten. Bis heute hat die Schweiz mehr als 100
Investitionsschutzabkommen mit Ländern Südamerikas und der Karibik,
Afrikas, Asiens und Europas abgeschlossen.

Ivo Kaufmann,
Leiter des Ressorts Internationale Investitionen und multinationale
Unternehmen,
Tel. 031 324 08 54