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Importstopp für Vögel aus allen Ländern mit Geflügelpest

Importstopp für Vögel aus allen Ländern mit Geflügelpest

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) verbietet seit Freitag auch die
Einfuhr von Ziervögeln aus allen von der Geflügelpest betroffenen
Ländern Ostasiens. Diese Verordnung ist eine rechtliche Präzisierung
des vor einer Woche erlassenen Importstopps. Damals hat das BVET den
Import von lebendem Geflügel und dessen Produkten aus der Region
verboten.

Faktisch unterbindet das Verbot von heute Freitag neu nur die Einfuhr
von Kanarienvögeln. Für alle anderen Ziervögel muss generell vor der
Einfuhr eine Bewilligung vom BVET eingeholt werden. Ein
Bewilligungsstopp gilt jedoch schon seit vergangener Woche. 2003 wurden
keine Bewilligungen für den Import von lebenden Vögeln aus Ostasien
beantragt. Auch sind keine Importe von Kanarienvögeln aus dem Raum
bekannt.

Eine Bewilligung müssen auch Importeure von Geflügelfleisch und
-produkten (etwa Federn) beantragen. Auch hier gilt seit vergangener
Woche für Importe aus den von der Geflügelpest betroffenen Ländern
Ostasiens ein Stopp. Mit dem Importverbot schützt das BVET die
heimische Geflügelzucht vor einer Einschleppung der klassischen
Geflügelpest, auch Geflügelgrippe oder Aviäre Influenza genannt. Für
den Menschen ist der Konsum von Geflügelfleisch dagegen unbedenklich.

Die Geflügelpest ist eine für Vögel hochansteckende Seuche. Zur Zeit
sind zehn Länder Asiens von der Krankheit betroffen: Indonesien, Japan,
Kambodscha, Laos, Pakistan, Republik Korea, Thailand, Vietnam, Taiwan
(Chinesisch Taipeh) und China (inklusive Hongkong und Macao). In der
Schweiz ist die Seuche seit 1930 nicht mehr aufgetreten.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Marcel Falk,
 Sprecher BVET
 031 / 323 84 96