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AOC-Eintrag für „Walliser Roggenbrot“

AOC-Eintrag für „Walliser Roggenbrot“

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bezeichnung „Walliser
Roggenbrot“ ins Register der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) und
geografischen Angaben (GGA/IGP) eingetragen. Der Beschwerdeführer, der
die Verfügung des BLW bei der Rekurskommission des EVD (REKO)
angefochten hatte, verzichtet darauf, den Entscheid ans Bundesgericht
weiter zu ziehen.

Roggen wird seit Jahrhunderten im Wallis angebaut. Das robuste Getreide
eignet sich gut für das dortige Klima und die Bodenbeschaffenheit.
Walliser Roggenbrot entstand aus der Notwendigkeit, ein besonders
haltbares Produkt herzustellen, weil die Brotöfen nur einige Male pro
Jahr in Betrieb genommenen wurden. Seine charakteristische rissige
Rinde verdankt das Brot der Hefe und einer langen Gärungszeit.

Die REKO hatte bestätigt, dass die von den Konsumenten und Produzenten
hergestellte Verbindung zwischen dem „Walliser Roggenbrot“ und dem
Wallis den Schluss zulasse, die Bezeichnung sei nicht zur
Gattungsbezeichnung geworden. „Walliser Roggenbrot“ kann deshalb als
AOC eingetragen werden.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist
ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend
definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein
detailliertes Pflichtenheft halten. Das Gebiet des „Walliser
Roggenbrots“ ist der Kanton Wallis: Die Produktion des Getreides
(Roggen und Weizen) und dessen Verarbeitung müssen dort erfolgen.
Unabhängige und vom Bundesamt für Messwesen zugelassene Kontrollstellen
überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts.

Das Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
zählt heute vierzehn Eintragungen: Abricotine/Eau-de-vie d'abricot du
Valais (GUB), Etivaz (GUB), Rheintaler Ribel (GUB), Bündnerfleisch
(GGA), Eau-de-vie de poire du Valais (GUB), Formaggio d'alpe ticinese
(GUB), Gruyère (GUB), Tête-de-Moine bzw. Fromage de Bellelay (GUB),
Saucisse d'Ajoie (GGA), Saucisson neuchâtelois/Saucisse neuchâteloise
(GGA), Sbrinz (GUB), Vacherin Mont-d'or (GUB), Walliser Trockenfleisch
(GGA) und Cardon épineux genevois (AOC). Ausführliche Informationen
über diese geschützten Erzeugnisse finden sich auf dem Internet unter

http://www.blw.admin.ch/rubriken/00101/index.html?langÞ

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Frédéric Brand,
 Sektion Qualitäts- und Absatzförderung,
 Tel. 031 322 26 29

 Isabelle Pasche,
 Hauptabteilung Produktion und Internationales, Rechtsdienst,
 Tel. 031 322 25 39