Totalrevision der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz gutgeheissen
EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT FUER AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN
Information EDA
Bern, 28. Januar 2004
Pressemitteilung
Totalrevision der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und
konsularischen Vertretungen der Schweiz gutgeheissen
Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über die Gebühren der
diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz gutgeheissen. Im
Sinne des Entlastungsprogramms 2003 werden die seit 1996 unverändert
gebliebenen Gebührenansätze für Dienstleistungen der schweizerischen
Auslandvertretungen dem Kostendeckungsprinzip entsprechend erhöht.
Gleichzeitig werden kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen. Die neue
Verordnung tritt am 1. März 2004 in Kraft.
Kontakt: Herr Pascal Aebischer, Vizedirektor der Direktion für Ressourcen
und Aussennetz, Tel. 031 322 38 82