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Änderung der IV- und der AHV-Verordnung

Eidgenössisches Departement des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 28. Januar 2004

Änderung der IV- und der AHV-Verordnung

Der Bundesrat hat die Änderungen der Verordnung über die
Invalidenversicherung und der Verordnung über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung auf den 1. März 2004 genehmigt.

Bei den meisten Änderungen handelt es sich um technische Änderungen, zwei
jedoch betreffen direkt die Versicherten bzw. bestimmte
Behindertenorganisationen.

Besondere Entschädigungen für Transportkosten

Neu werden Transportkosten, die durch Massnahmen pädagogisch-therapeutischer
Art bedingt sind (z. B. Logopädie, Ableseunterricht), bei allen Versicherten
und nicht mehr nur bei körper- oder sehbehinderten Versicherten von der
Versicherung übernommen. Die vom Eidg. Versicherungsgericht als stossend
empfundene Ungleichbehandlung unterschiedlich behinderter Versicherter
konnte so korrigiert werden.

Übergangsbestimmungen 2005-2006 für die Beiträge an das Begleitete Wohnen.
Mit der 4. IV Revision wurde ab dem 1. Januar 2004 ein Anspruch auf eine
Hilflosenent­schädigung eingeführt für Versicherte, die nicht in einem Heim
leben und einen Bedarf an lebenspraktischer Begleitung aufweisen (z. B. für
Einkäufe oder administrative Belange). Anspruchsberechtigte Versicherte
können so mit ihrer Hilflosenentschädigung einen Grossteil der Kosten
decken, die durch das Begleitete Wohnen entstehen. Die an die Organisationen
der privaten Invalidenhilfe ausgerichteten Beiträge der IV zur Finanzierung
des Begleiteten Wohnens werden dementsprechend reduziert. Dies bedeutet
konkret, dass solche Organisationen ab 2005 IV-Beiträge an das Begleitete
Wohnen nur noch für diejenigen invaliden Personen erhalten, die eine
Begleitung benötigen, aber keinen oder (mangels Erfüllung des
vorgeschriebenen Wartejahres) noch keinen Anspruch auf eine
Hilflosenentschädigung für die lebenspraktische Begleitung haben.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:                        Übergangsbestimmungen zum Begleiteten
Wohnen:

                        Tel. 031 / 322 92 09

Claudine Bumbacher, Bereich Werkstätten, Wohnheime und Organisationen

Übrige Themen:
Tel. 031 / 322 90 13

                        Daniela Foffa, Projekte und Spezialaufgaben,

                        Geschäftsfeld Invalidenversicherung

            Bundesamt für Sozialversicherung