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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Kantonale Erlasse und Verträge: Bund eröffnet Vernehmlassung

Das Verfahren für die Genehmigung kantonaler Erlasse durch den Bund und die Information des Bundes über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland soll gesetzlich neu geregelt werden. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei ermächtigt, einen entsprechenden Entwurf samt Erläuterungen in die Vernehmlassung zu geben. Kantone, politische Parteien und weitere interessierte Kreise können bis Ende April 2004 dazu Stellung nehmen.

Die bestehenden Gesetzesbestimmungen über die Genehmigung von kantonalem und interkantonalem Recht und die Information über Verträge der Kantone mit dem Ausland sind an die geltende Bundesverfassung anzupassen. Im Bereich der Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland wird die frühere Genehmigungspflicht durch eine Informationspflicht der Kantone gegenüber dem Bund ersetzt. Die Stellung der an den Verträgen nicht beteiligten Kantone im Verfahren wird geklärt. Ferner wird dem Anliegen der Kantone, die Informationspflicht gegenüber dem Bund einzuschränken, Rechnung getragen. Schliesslich werden die Grundzüge des parlamentarischen Verfahrens im Falle einer Einsprache an die Bundesversammlung durch den Bundesrat oder eines nicht beteiligten Kantones geregelt.

Die Neuregelung erfolgt in einem ersten Schritt im Rahmen einer Teilrevision des bestehenden Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes. In einem nächsten Schritt wird die bestehende Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren aus dem Jahr 1991 total revidiert.

Die jetzigen Vernehmlassungsunterlagen wurden von der Bundeskanzlei zusammen mit Vertretungen der Departemente und der Konferenz der Kantonsregierungen erarbeitet. Die Unterlagen sind im Internet unter der folgenden Adresse zu finden:

http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

28. Januar 2004

Für Rückfragen:

- Thomas Sägesser, Schweizerische Bundeskanzlei, Leiter Sektion Recht

Tel. 031 / 322 41 51 E-Mail: Thomas.Saegesser@bk.admin.ch

- Patrick Mägli, Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht

Tel. 031 / 323 13 49 E-Mail: patrick.maegli@bk.admin.ch