Kantonale Erlasse und Verträge: Bund eröffnet
Vernehmlassung
Das Verfahren für die Genehmigung kantonaler Erlasse
durch den Bund und die Information des Bundes über Verträge der Kantone unter
sich oder mit dem Ausland soll gesetzlich neu geregelt werden. Der Bundesrat hat
die Bundeskanzlei ermächtigt, einen entsprechenden Entwurf samt Erläuterungen in
die Vernehmlassung zu geben. Kantone, politische Parteien und weitere
interessierte Kreise können bis Ende April 2004 dazu Stellung
nehmen.
Die bestehenden
Gesetzesbestimmungen über die Genehmigung von kantonalem und interkantonalem
Recht und die Information über Verträge der Kantone mit dem Ausland sind an die
geltende Bundesverfassung anzupassen. Im Bereich der Verträge der Kantone
unter sich oder mit dem Ausland wird die frühere Genehmigungspflicht durch eine
Informationspflicht der Kantone gegenüber dem Bund ersetzt. Die Stellung der an
den Verträgen nicht beteiligten Kantone im Verfahren wird geklärt. Ferner wird dem Anliegen der Kantone, die
Informationspflicht gegenüber dem Bund einzuschränken, Rechnung getragen.
Schliesslich werden die Grundzüge des parlamentarischen Verfahrens im
Falle einer Einsprache an die Bundesversammlung durch den Bundesrat oder eines
nicht beteiligten Kantones geregelt.
Die Neuregelung
erfolgt in einem
ersten Schritt im Rahmen einer Teilrevision des bestehenden Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes. In einem nächsten Schritt wird die bestehende
Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren aus dem Jahr 1991 total
revidiert.
Die jetzigen
Vernehmlassungsunterlagen wurden von der Bundeskanzlei zusammen mit Vertretungen
der Departemente und der Konferenz der Kantonsregierungen
erarbeitet. Die
Unterlagen sind im Internet unter der folgenden Adresse zu
finden:
http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
28. Januar 2004
Für Rückfragen:
- Thomas Sägesser, Schweizerische Bundeskanzlei,
Leiter Sektion Recht
Tel. 031 / 322 41 51 E-Mail: Thomas.Saegesser@bk.admin.ch
- Patrick Mägli, Schweizerische Bundeskanzlei,
Sektion Recht
Tel. 031 / 323 13 49 E-Mail: patrick.maegli@bk.admin.ch