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Vernehmlassungsergebnis zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen


MEDIENMITTEILUNG

Vernehmlassungsergebnis zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

28. Jan 2004 (EFD) Eine rasche gesetzliche Lösung für die Besteuerung von
Mitarbeiterbeteiligungen ist in der Vernehmlassung praktisch unisono
begrüsst worden. Eine Mehrheit der Vernehmlasser spricht sich zudem für eine
konsequente Ausübungsbesteuerung aus. Die im Bericht einer aus Vertretern
der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der Eidg.
Steuerverwaltung zusammengesetzten Arbeitsgruppe vorgeschlagene Freistellung
von 50 Prozent der geldwerten Leistung im Zeitpunkt der Optionsausübung wird
mehrheitlich begrüsst; ein grosser Teil der Verbände und der Firmen wünscht
sich sogar eine 70 prozentige Freistellung. Der Bundesrat hat heute vom
Vernehmlassungsergebnis Kenntnis genommen und das Eidg. Finanzdepartement
EFD beauftragt, die Botschaft für ein Bundesgesetz über die Besteuerung von
Mitarbeiterbeteiligungen auszuarbeiten.

Die Rückmeldungen zur Ende Juni 2003 abgelaufenen Vernehmlassung betreffend
die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen bringen die Dringlichkeit einer
gesetzlichen Lösung zum Ausdruck. Begründet wird dies mit der
Rechtsunsicherheit, die wegen den unterschiedlichen Besteuerungspraxen bei
den gesperrten Mitarbeiteroptionen in den Kantonen entstanden ist. Zur
Verunsicherung haben laut Vernehmlassungsadressaten auch neuere Entscheide
von kantonalen Rekurskommissionen oder Verwaltungsgerichten beigetragen.

Eine Mehrheit vornehmlich aus dem Kreis der Kantone, der Spitzenverbände der
Wirtschaft wie auch der angefragten Beratungsfirmen haben sich gegen den
bundesrätlichen Vorschlag ausgesprochen und fordern anstelle der Besteuerung
im Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs die Besteuerung im Zeitpunkt
der Ausübung der Option. Folgende Gründe sind hierbei in erster Linie
genannt worden:

- Der Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs lässt sich nicht
eindeutig bestimmen

- Äusserst aufwendige Administration für den Arbeitgeber

- Der Vollzug für die Steuerbehörden ist unpraktikabel

- Bis auf die Niederlande und Belgien wenden die OECD-Staaten die
Ausübungsbesteuerung an

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Freistellung von 50 Prozent der geldwerten
Leistungen bei der Ausübung von echten, gesperrten Mitarbeiteroptionen wird
dagegen mehrheitlich begrüsst. Ein grosser Teil der Verbände und der Firmen
wünscht sich sogar eine 70 prozentige Freistellung.

Auf der Grundlage der erfolgten Rückmeldungen ist das EFD vom Bundesrat
beauftragt worden, die Botschaft für ein Bundesgesetz über die Besteuerung
von Mitarbeiterbeteiligungen auszuarbeiten. Dabei soll auch eine Lösung
vorgeschlagen werden, damit die Umgehung der Steuerpflicht durch
Wohnsitzverlegung ins Ausland verhindert werden kann.

Begriffserläuterungen zu den Mitarbeiteroptionen

- Echte Mitarbeiteroptionen: Mit der Abgabe von echten Mitarbeiteroptionen
räumt ein Unternehmen seinen Angestellten das Recht auf Erwerb von
Beteiligungsrechten an ihm oder einer ihm nahestehenden Firma ein.

- Unechte Mitarbeiteroptionen: Diese enthalten blosse Anwartschaften auf ein
künftiges Entgelt, das von der Höhe des erzielten Gewinns oder von der
Kursentwicklung der Aktien abhängig gemacht wird. Solche Optionen
unterliegen zu 100 Prozent der Besteuerung.

- Gesperrte Mitarbeiteroptionen: Das Recht, Aktien zu erwerben, kann erst
nach einer bestimmten Dauer ausgeübt werden. Selbst wenn sie ausübbar sind,
können die Optionen in der Regel nicht auf andere Personen übertragen
werden.

- Handelbare Optionen: Optionen kotierter Unternehmen, die frei übertragen
oder sofort ausgeübt werden können.

Auskunft:
Peter Stebler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 74 07.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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