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Unterzeichnung internationaler Kernenergie-Protokolle

PRESSEMITTEILUNG

Unterzeichnung internationaler Kernenergie-Protokolle

Der Bundesrat hat den ständigen Vertreter der Schweiz bei der OECD
ermächtigt, die Protokolle zur Änderung des Pariser Übereinkommens über die
Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiete der Kernenergie und des Brüsseler
Zusatzübereinkommens vorbehaltlich der Ratifikation zu unterzeichnen.

Die Schweiz gehört zu den Erstunterzeichnern der in den Jahren 1960 bzw.
1963 im Rahmen der OECD getroffenen Haftpflichtübereinkommen von Paris und
Brüssel. Einer Ratifikation stand jedoch bis heute entgegen, dass diese
Übereinkommen auf dem Prinzip der beschränkten Haftung des Inhabers einer
Kernanlage bei einem Unfall basieren. Demgegenüber sieht das schweizerische
Recht eine unbeschränkte Haftung der Betreiber von Kernanlagen vor.

Dies hat sich durch die Protokolle zur Änderung der Übereinkommen von Paris
und Brüssel geändert. Die neuen Bestimmungen gestatten es den
Signatarstaaten ausdrücklich, in der nationalen Gesetzgebung eine
unbeschränkte Haftung des Inhabers einzuführen bzw. beizubehalten. Damit
wird eine Ratifikation für die Schweiz möglich. Die Unterzeichnung der
Protokolle durch die interessierten Staaten soll am 12. Februar 2004 in
Paris erfolgen.

Die überarbeiteten Bestimmungen garantieren eine Mindestdeckung für nukleare
Schäden in der Höhe von 1,5 Milliarden EUR (ca. 2,25 Milliarden CHF). Sollte
sich in einem der Mitgliedsstaaten ein Unfall mit Schadensfolgen auch für
die Schweiz ereignen, würde die Ratifikation dieser Übereinkommen
gewährleisten, dass geschädigte Schweizer Bürgerinnen und Bürger in diesem
Fall gleich behandelt werden wie Geschädigte in anderen Ländern. Dies ist
heute nicht der Fall.

Im Juni 2002 hat der Bundesrat das UVEK mit der Ausarbeitung eines
Vorentwurfs zur Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG)
beauftragt. Ziel dieser dem Bundesamt für Energie (BFE) übertragenen
Arbeiten ist ein verbesserter Schutz der von Nuklearschäden Betroffenen
durch Erhöhung der gesetzlichen Deckungssumme sowie eine Anpassung des KHG
an die Übereinkommen von Paris und Brüssel. Der Vorentwurf soll im Sommer
2004 in die Vernehmlassung gehen.

Bern, 28. Januar 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Sandro Daïna, 3003 Bern; Tel: 031 / 322 56 45
(sandro.daina@bfe.admin.ch)