Die Sondersteuer auf Alcopops tritt im Februar in Kraft
MEDIENMITTEILUNG
Die Sondersteuer auf Alcopops tritt im Februar in Kraft
23. Jan 2004 (EFD) Der Bundesrat setzt die Sondersteuer auf Alcopops per 1.
Februar 2004 in Kraft. Die Steuer hat zum Ziel, den Konsum dieser
alkoholhaltigen Süssgetränke durch Kinder und Jugendliche einzudämmen.
Die neue Steuer ist viermal höher als jene auf Spirituosen. Sie beträgt 1.80
Franken für eine Flasche von 2.75 Deziliter, enthaltend 5,6 Volumenprozent
Alkohol. Diese limonadenähnlichen Getränke, in denen man den Alkohol kaum
wahr nimmt, haben bei Kindern und Jugendlichen regelrecht eingeschlagen. Im
Jahr 2002 wurden 40 Millionen Fläschchen getrunken. Die Bremswirkung der
Steuer ist aus gesundheitlicher Sicht von grosser Bedeutung. Je früher die
Kinder mit dem Trinken beginnen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit,
dass sie später gravierende Alkoholprobleme haben werden.
Auskunft: Lucien Erard, Eidg. Alkoholverwaltung, Tel. 031 309 13 65
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch