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Die Schweiz im Europarat: Jahresbericht 2003

Bern, 14. Januar 2004

Pressemitteilung

Die Schweiz im Europarat: Jahresbericht 2003

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Januar 2004 den Jahresbericht
über die Tätigkeit der Schweiz im Europarat 2003 genehmigt. Die Hauptthemen
des Berichts sind die Überlastung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte sowie die Verabschiedung verschiedener Konventionen und
Zusatzprotokolle. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im
Berichtsjahr ein die Schweiz betreffendes Urteil gefällt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nach wie vor überlastet.
Im Anschluss an die Annahme der Erklärung zur «Sicherstellung der
langfristigen Leistungsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte» im Mai 2003 hat das Ministerkomitee das zuständige Komitee
unter schweizerischem Vorsitz mit der Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls
zur Europäischen Menschenrechtskonvention beauftragt. Ziel ist die
Verbesserung und Beschleunigung der Arbeit des Gerichtshofes. Das Ergebnis
der entsprechenden Arbeiten soll im Mai 2004 dem Ministerkomitee zur
Genehmigung vorgelegt werden.

Im Berichtsjahr hat der Gerichtshof ein die Schweiz betreffendes Urteil
gefällt. Er verneinte dabei eine Verletzung der Europäischen
Menschenrechtskonvention.

Das Ministerkomitee hat eine grössere Anzahl von Empfehlungen erlassen und
mehrere neue Rechtsinstrumente zur Unterzeichnung aufgelegt: Das
Zusatzprotokoll zur Konvention über Cyber-Kriminalität betreffend
rassistische und fremdenfeindliche Straftaten im Internet, das von der
Schweiz am 9. Oktober 2003 unterzeichnet worden ist, das Änderungsprotokoll
zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus, welches die
Schweiz am 15. Mai 2003 unterzeichnet hat, das Ergänzungsprotokoll zum
Strafrechtsübereinkommen gegen die Korruption, die Konvention über die
persönlichen Beziehungen zu Kindern sowie das revidierte Übereinkommen über
den Schutz von Tieren auf internationalen Transporten. Am 28. Februar 2003
hat die Schweiz zudem das Zusatzprotokoll zur Dopingkonvention
unterzeichnet.