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Aussenwirtschaftsbericht 2003: Personenfreizügigkeit mit der

Aussenwirtschaftsbericht 2003: Personenfreizügigkeit mit der
erweiterten EU als Chance für die Schweizer Wirtschaft

Der Bundesrat hat am 14. Januar 2004 den Bericht zur
Aussenwirtschaftspolitik 2003 zuhanden der eidgenössischen Räte
verabschiedet. Darin werden die Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf
die Schweizer Wirtschaft analysiert und die Tätigkeit des Bundesrats
und des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) auf dem Gebiet der
Aussenwirtschaft dargestellt.

Mit der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 nimmt die Bevölkerungszahl im
EU-Binnenmarkt um 75 Millionen zu. Auf dieses Datum werden die
sektoriellen Abkommen von 1999 und die anderen Abkommen zwischen der
Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft auf die Neumitglieder
aus-gedehnt. Dies trifft aber nicht auf das Freizügigkeitsabkommen
(Personenverkehr) zu, weil dieses zusätzlich mit jedem einzelnen
Mitgliedstaat der EU abgeschlossen worden ist. Zur Ausdehnung jenes
Abkommens bedarf es eines entsprechenden Erweiterungsprotokolls, dessen
Genehmigung in der Schweiz dem fakultativen Referendum unterstellt sein
wird. Von dieser Genehmigung wird die Weitergeltung der sektoriellen
Abkommen von 1999 abhängen. Der Bundesrat befürwortet die schrittweise
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen
EU-Mitgliedsländer, zumal diese der Schweizer Wirtschaft grosse Chancen
bietet. Bei den Bilateralen II wird ein baldiger Abschluss der
Verhandlungen angestrebt, sofern inhaltlich ein ausgewogenes
Gesamtergebnis erzielt werden kann.

Die Schweizer Wirtschaft blieb über weite Teile des Jahres 2003 unter
dem Einfluss einer auf ihren wichtigsten Märkten noch anhaltend
schwachen internationalen Konjunktur. Anfänglich noch sehr zögerlich,
setzte sich die Erholung der internationalen Konjunktur in der zweiten
Jahreshälfte zunehmend durch. Stimuliert durch eine expansive
Geldpolitik und massive Steuersenkungen beschleunigte sich das Wachstum
in den USA in der Folge des Irak-Kriegs in unerwartetem Masse. Erstmals
seit rund drei Jahren setzte auch in der japanischen Volkswirtschaft
eine nennenswerte Erholung ein. Im Euroraum erholte sich die Wirtschaft
hingegen nur langsam, zumal der starke Eurokurs bremsend wirkte. Der
Aufschwung wird 2004 an Fahrt und Breite gewinnen, wenngleich die
wichtigsten Wirtschaftszonen weiterhin in unterschiedlichem Masse
profitieren werden.

Nachdem die WTO-Ministerkonferenz vom 10. bis 14. September 2003 in
Cancún ergebnislos abgebrochen werden musste, ist mit einer Verzögerung
des Abschlusses der Doha-Runde über den 1. Januar 2005 zu rechnen. Das
von der Schweiz und weiteren Klägern gegen die USA angestrengte
Streitbeilegungsverfahren betreffend Schutzzölle auf Stahlimporten
endete mit dem Entscheid, dass die USA die beanstandeten Schutzzölle
aufheben müssen. Vor dem Hintergrund eines schwierigen und ungewissen
Umfeldes bekräftigte die OECD die Bedeutung, welche dem Vertrauen der
Wirtschaftsteilnehmer für das Wachstum zukommt.

Am 26. Juni 2003 ist das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten
und Chile unterzeichnet worden. Für die EFTA-Staaten ist es nach den
Abkommen mit Mexiko und Singapur - letzteres ist am 1. Januar 2003 in
Kraft getreten - das dritte Freihandelsabkommen ausserhalb Europas und
des Mittelmeerraums. Wie die beiden anderen regelt es zusätzlich zum
Warenhandel auch den Dienstleistungssektor, die Investitionen und das
öffentliche Beschaffungswesen.

Nach den Turbulenzen des Vorjahres beruhigte sich 2003 die Lage auf den
internationalen Kapitalmärkten. Dies widerspiegelt sich auch in der
Nachfrage nach Krediten vom Internationalen Währungsfonds. Im Vergleich
zum Vorjahr hat sich diese um rund vierzig Prozent verringert. Das Jahr
2003 stand im Zeichen der Konsolidierung des Instrumentariums zur
Verstärkung der internationalen Finanzarchitektur. Die Arbeiten im
Bereich der Krisenlösung konzentrierten sich auf die Ausgestaltung
eines Insolvenzmechanismus für die Staaten und die Anwendung von
Kollektivklauseln in Anleihensverträgen. Die Umsetzung eines
Insolvenzmechanismus scheiterte im Internationalen Währungsfonds daran,
dass die notwendige Mehrheit von 85 Prozent nicht erreicht wurde. 2004
werden die Arbeiten über die Verletzlichkeiten im Finanzbereich
fortgesetzt.

Wirtschaftsmissionen in die aufstrebenden Märkte in Osteuropa, im
Mittleren Osten, im Maghreb, in Asien und Südamerika sowie
Staatsbesuche in der Schweiz vertieften die bilateralen Kontakte. Auf
dem Gebiet des Investitionsschutzes traten bilaterale Abkommen mit
Kirgisien und Nigeria in Kraft; ein entsprechendes Abkommen wurde mit
Libyen unterzeichnet. Im Bereich der Exportrisikogarantie (ERG) wurden
zwischen der Schweiz und Schweden sowie zwischen der Schweiz und
Tschechien je ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen.

Aymo Brunetti,
 seco,
 Leiter Direktion für Wirtschaftspolitik
 (zu Kap. 1 und 2),
 Tel. 031 322 21 40

 Karl Weber,
 seco,
 Leiter Ressort Recht,
 Tel. 031 324 09 11