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Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes - Eröffnung der Vernehmlassung


MEDIENMITTEILUNG

Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes - Eröffnung der
Vernehmlassung

14. Jan 2004 (EFD) Sämtliche Formen der kollektiven Kapitalanlagen sollen
dem revidierten Anlagefondsgesetz unterstellt werden. Der Bundesrat hat
heute beschlossen, am 1. Februar 2004 einen entsprechenden Gesetzesentwurf
sowie einen ergänzenden Steuerbericht für drei Monate in die Vernehmlassung
zu schicken.

Das geltende Anlagefondsgesetz ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten. In
den letzten Jahren hat sich das Gesetz grundsätzlich bewährt und zu einer
positiven Entwicklung des Fondsmarktes in der Schweiz geführt. Als
wichtigste Nachteile erwiesen sich der eingeschränkte Zugang von Schweizer
Fonds zu den europäischen Märkten, sowie die Tatsache, dass nach
schweizerischem Recht nur vertraglich geregelte Fonds bewilligt werden
können. Weiter erwiesen sich die fehlende Möglichkeit nach schweizerischem
Recht Risikokapital-Fonds aufzulegen und fehlende Erleichterungen für
vermögende Privatkunden (High Networth Individuals) als nachteilig. Zudem
hat das Europäische Parlament am 23. Oktober 2001 zwei Änderungsvorschläge
der EU-Fondsrichtlinie von 1985 genehmigt.

Es bestand somit doppelter Revisionsbedarf. Zum einen galt es, die
Eurokompatibilität des Anlagefondsgesetzes zu wahren, zum andern, den
Geltungsbereich des Anlagefondsgesetzes zu öffnen und das Gesetz unter
Beibehaltung eines wirksamen Anlegerschutzes generell zu liberalisieren. Am
13. Februar 2002 hat der Bundesrat darum eine Expertenkommission unter der
Leitung von Prof. Peter Forstmoser eingesetzt. Sie wurde beauftragt, eine
umfassende Revision des Anlagefondsgesetzes durchzuführen und dem
Eidgenössischen Finanzdepartement einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem
Bericht vorzulegen.

Die Expertenkommission schlägt in ihrem Entwurf einen eigentlichen
Paradigmenwechsel in der Fondsgesetzgebung vor. Künftig sollen neue
Rechtsformen der kollektiven Kapitalanlage eingeführt sowie sämtliche nach
der schweizerischen Gesetzgebung ohne Bewilligung zulässigen Formen einem
einzigen Aufsichtsgesetz unterstellt werden. Um dem neuen Geltungsbereich
gebührend Rechnung zu tragen, soll das Anlagefondsgesetz künftig in
"Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen" (KAG) umbenannt werden.

Steuerbericht als Ergänzung

Mit der Einführung gesellschaftsrechtlicher Formen der kollektiven
Kapitalanlage drängte sich die Klärung steuerrechtlicher Fragen auf. Die
Expertenkommission hat daher eine "Arbeitsgruppe Steuerfragen" unter der
Leitung von Professor Xavier Oberson eingesetzt, die einen Bericht mit
konkreten Empfehlungen vorlegte. Der Steuerbericht wird zusammen mit dem
Entwurf der Expertenkommission in die Vernehmlassung geschickt.

Der Entwurf der Expertenkommission trägt den seit der letzten Revision
eingetretenen Entwicklungen und den sich daraus ergebenden Nachteilen
Rechnung. Er dient als Grundlage für die weiteren Revisionsarbeiten sowie
für die kommende Diskussion über die Weiterentwicklung und
Attraktivitätssteigerung des Fondsplatzes Schweiz. Zudem werden mit dem
Entwurf verschiedene Anliegen parlamentarischer Vorstösse berücksichtigt.

Auskunft:
Romain Marti, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 322 69 23
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18

Vernehmlassungsunterlagen:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/gesetzgebung/vernehmlassungen/

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch