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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Gesetzesänderung tritt nach Ablauf der Referendumsfrist am 1. Juni 2004 in Kraft

 

 

Bern, 07.01.2004. Der scheidungswillige Ehepartner wird ab 1. Juni 2004 bereits nach zwei Jahren Trennung mit einer Klage die Scheidung verlangen können. Die neue Regelung gilt auch für jene Eheleute, die bereits getrennt leben: Für die Gutheissung der Klage auf Scheidung genügt ein zweijähriges Getrenntleben im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung.

 

Die Verkürzung der Trennungsfrist von vier auf zwei Jahre war vom Parlament am 19. Dezember 2003 gutgeheissen worden. Die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches wurde am 30. Dezember 2003 im Bundesblatt veröffentlicht; die Referendumsfrist läuft am 8. April 2004 ab. Am 1. Tag des zweiten Monats nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist, d.h. am 1. Juni 2004, tritt die Gesetzesänderung automatisch in Kraft.

 

 

Weitere Auskünfte:

Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 87