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Steuerstrafrecht: Expertenkommission nimmt ihre Arbeit auf


MEDIENMITTEILUNG

Steuerstrafrecht: Expertenkommission nimmt ihre Arbeit auf

07. Jan 2004 (EFD) Die heutigen Rechtsgrundlagen und die Praxis zum
Steuerstrafrecht und der internationalen Amtshilfe in Steuersachen müssen
auf ihre Zweck- und Rechtsmässigkeit hin überprüft werden. Bundesrat Kaspar
Villiger hat deshalb vor Ablauf seiner Amtszeit eine Expertenkommission
eingesetzt. Diese soll bis Ende Juni 2004 Vorschläge für einen
Gesetzesvorschlag erarbeiten.

Verschiedene nationale und internationale Entwicklungen erfordern eine
Neubeurteilung der heutigen Rechtsgrundlagen und der Praxis im Bereich des
Steuerstrafrechts und der internationalen Amtshilfe in Steuersachen. Die
eingesetzte Expertenkommisson soll eine Analyse vornehmen und einen
Gesetzesvorschlag für ein Bundesgesetz über Steuerstrafrecht und
internationale Amtshilfe in Steuersachen ausarbeiten.

Die Expertenkommission wird von Franz Marty, Alt-Regierungsrat des Kantons
Schwyz, präsidiert. Daneben nehmen Vertreter der Eidg. Steuerverwaltung, der
Kantone und der Wissenschaft Einsitz.

Die Expertenkommission hat dem Vorsteher des EFD bis spätestens Ende Juni
2004 ihr Ergebnis vorzulegen.

Auskunft: Franz Marty, Tel.: 041 855 63 70

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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