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Nachrichtenlose Vermögen: Expertenbericht wird Mitte 2004 vorliegen


MEDIENMITTEILUNG

Nachrichtenlose Vermögen: Expertenbericht wird Mitte 2004 vorliegen

06. Jan 2004 (EFD) Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD beauftragte
Expertenkommission Thévenoz wird ihren Bericht zu einem Bundesgesetz über
nachrichtenlose Vermögenswerte erst Mitte 2004 vorlegen können. Grund für
die Verzögerung ist, dass die erforderlichen Abklärungen mehr Zeit in
Anspruch nehmen, als ursprünglich angenommen wurde.

Mit Verfügung vom 1. Juli 2002 hat das EFD eine Expertenkommission
eingesetzt, welche von Professor Luc Thévenoz präsidiert wird. Ursprünglich
war vorgesehen, dass die Expertenkommission bis Ende 2003 einen Bericht samt
Entwurf für ein Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte
ausarbeitet. Die Arbeiten und Abklärungen nehmen jedoch mehr Zeit in
Anspruch als geplant. Die Expertenkommission wird dem Eidgenössischen
Finanzdepartement ihren Bericht daher erst Mitte 2004 vorlegen können.

Die Eckdaten:

1997: Der Bundesrat beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung einer
Vernehmlassungsvorlage betreffend nachrichtenlose Vermögenswerte.

Sommer 2000: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und das EFD
führen gemeinsam die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf für ein Bundesgesetz
über nachrichtenlose Vermögenswerte durch.

15. Mai 2002: Das Ergebnis der Vernehmlassung wird publiziert.

1. Juli 2002: Angesichts der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse
beauftragt der Bundesrat das EFD mit der Einsetzung einer kleinen
Expertenkommission. Die gesetzliche Regelung soll Rahmenbedingungen für die
Selbstregulierung definieren.

Auskunft: Jacqueline Cortesi, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 96

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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