Doppelbesteuerungsabkommen mit Iran in Kraft
MEDIENMITTEILUNG
Doppelbesteuerungsabkommen mit Iran in Kraft
05. Jan 2004 (EFD) Das am 27. Oktober 2002 unterzeichnete
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Islamischen Repubik
Iran ist am 31. Dezember 2003 in Kraft getreten.
Die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens finden in der Schweiz auf
Steuern vom Einkommen und Vermögen für Steuerjahre Anwendung, die am oder
nach dem 1. Januar 2004 beginnen.
In der Islamischen Republik Iran finden seine Bestimmungen auf Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen für Steuerjahre Anwendung, die am oder nach dem
1. Farvardin 1383 (in der Schweiz entsprechend dem 20. März 2004) beginnen.
Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der schweizerischen Vertragspraxis.
Auskunft: Silvia Frohofer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 85 74
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