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Neue Bundesgerichtssitze: Eckwerte für die Standortbeiträge der Kantone genehmigt

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund, Kanton St. Gallen und Kanton Tessin

MEDIENMITTEILUNG

Neue Bundesgerichtssitze: Eckwerte für die Standortbeiträge der Kantone
genehmigt

23. Dez 2003 (EFD) Nach erfolgreichen Verhandlungen auf Regierungs- und
Verwaltungsebene konnte eine Einigung über die finanzielle Beteiligung der
Kantone St. Gallen und Tessin am Aufbau der neuen Bundesgerichte erzielt
werden. Die Eckwerte für die Beiträge der Standortkantone wurden in
gemeinsamen Absichtserklärungen zwischen dem Bundesrat und den Regierungen
der Kantone St. Gallen und Tessin verbindlich festgelegt. Die beiden Kantone
beteiligen sich mit jeweils rund 43 Prozent an den gesamten
Investitionskosten der beiden Gerichte. Basierend darauf werden nun im
Januar 2004 die notwendigen Vereinbarungen im Detail ausgearbeitet, so dass
die Planungs- und Projektierungsarbeiten für die neuen Bundesgerichte weiter
vorangetrieben werden können.

Das Eidg. Parlament hat im Juni 2002 St. Gallen und Bellinzona als Sitz der
neuen Bundesgerichte bestimmt. In St. Gallen soll das neue
Bundesverwaltungsgericht mit im Endausbau rund 450 Arbeitsplätzen und in
Bellinzona das neue Bundesstrafgericht mit rund 90 Arbeitsplätzen aufgebaut
werden. Letzteres wird seine Arbeit jedoch bereits am 1. April 2004 in
reduzierter Besetzung aufnehmen..

Intensive Verhandlungen auf Regierungs- und Verwaltungsebene

Gemäss Botschaft zum Sitz des Bundesstrafgerichts und des
Bundesverwaltunggerichts sowie gestützt auf eine Ermächtigung im
Gerichtssitzgesetz erwartet der Bund, dass sich die Standortkantone in
angemessener Weise an den Aufbaukosten (Grundstück, Baukosten) beteiligen.
Nach mehreren intensiven und konstruktiven Verhandlungsrunden sowohl auf
Regierungs- als auch auf Verwaltungsebene konnte eine für alle Beteiligten
befriedigende Lösung gefunden und eine Einigung über die Eckwerte der
finanziellen Beteiligung der Standortkantone erzielt werden.

Gemeinsame Absichtserklärungen

Die Eckwerte der Finanzierungsbeteiligung wurden in gemeinsamen
Absichtserklärungen zwischen dem Bundesrat und den Regierungen der Kantone
St. Gallen und Tessin verbindlich festgelegt. Die Regierungen der
Standortkantone haben diese Absichtserklärungen am 16. Dezember 2003
genehmigt. Am 19. Dezember 2003 hat auch der Bundesrat diesen
Absichtserklärungen zugestimmt. Auf dieser Basis können nun im Januar 2004
die definitiven Vereinbarungen ausgearbeitet werden. Parallel dazu werden
die Planungs- und Projektierungsarbeiten für die neuen Gerichte zielstrebig
vorangetrieben. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wird seine Arbeit
bereits am 1. April 2004 in provisorischen Gebäuden aufnehmen. Bis 2009
sollen dann die definitiven Gebäude bezogen werden können. Das
Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen soll nach heutiger Planung im Jahr
2007 seine Arbeit im neuen Gebäude aufnehmen können.

Finanzielle Beteiligung der Standortkantone

Gemäss der ausgehandelten Lösung erbringen die Kantone St. Gallen und Tessin
finanzielle Leistungen, die in beiden Fällen einem prozentual gleich hohen
Standortbeitrag von rund 43 Prozent der jeweiligen Gesamtinvestitionskosten
entsprechen.

Das Bundesstrafgericht wird durch den Bund geschaffen und in Bellinzona
angesiedelt. Der Kanton Tessin bringt die Grundstücke und die darauf
befindlichen Gebäude ein und leistet darüber hinaus noch einen festen
Kostenbeitrag. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen wird durch den
Kanton errichtet und dauerhaft an den Bund vermietet. Die finanzielle
Beteiligung des Kantons St. Gallen besteht aus einem festen Kostenbeitrag
von 15 Mio. Franken, der noch durch das Kantonsparlament genehmigt werden
muss und dem fakultativen Finanzreferendum untersteht, sowie aus einer
dauerhaften Vergünstigung des Mietzinses.

Folgearbeiten

Basierend auf diesen verbindlichen Eckwerten werden im Januar 2004 die
definitiven Vereinbarungen ausgearbeitet. Noch im ersten Halbjahr soll dann
ein Projektwettbewerb für die Erstellung des Bundesverwaltungsgerichtes in
St. Gallen durchgeführt werden. Der Projektwettbewerb für das
Bundesstrafgericht soll im Herbst 2004 ausgelöst werden.

Weitere Auskünfte: · Bund: Jules Busslinger, Stv. Generalsekretär EFD, 031
324 00 38 / 079 292 08 07 · St. Gallen: Medienkonferenz des Justiz- und
Polizei- sowie des Finanzdepar-tementes: 23. Dezember 2003, 09.30 Uhr,
St.Gallen, Regierungsgebäude, Zimmer 311; Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär
Justiz und Polizeideparte-ment Kanton St.Gallen, Tel 071 229 36 00 (bis
15.00 Uhr) · Tessin: Giorgio Battaglioni, Direttore della Divisone della
Giustizia del Dipar-temento delle Istituzioni, 091 814 32 20

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