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Zivilschutzreform tritt am 1. Januar 2004 in Kraft

3003 Bern, 22. Dezember 2003

Medieninformation

Zivilschutzreform tritt am 1. Januar 2004 in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes am 1.
Januar 2004 findet beim Zivilschutz ein tiefgreifender Umbau statt. Der
Zivilschutz richtet sich primär auf die Katastrophenhilfe aus, wird jünger,
flexibler, kleiner und polyvalenter ausgebildet.

Das Stimmvolk hat am 18. Mai 2003 das neue Bundesgesetz über den
Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz mit über 80% angenommenen. Mit dem
Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2004 sind beim Zivilschutz
zahlreiche Änderungen verbunden. Als Partnerorganisation des Verbundsystems
Bevölkerungsschutz wird der Zivilschutz primär auf die Katastrophehilfe
ausgerichtet.

Die Rekrutierung fand bisher für den Zivilschutz separat statt und dauerte
höchstens einen Tag. Neu wird sie gemeinsam mit der Armee auf einem der
sieben Rekrutierungszentren durchgeführt und dauert 2 bis 3 Tage. Allerdings
besteht nach wie vor keine freie Wahl zwischen Armee und Zivilschutz, die
Armee hat Vorrang. Die Dienstpflicht im Zivilschutz dauert neu noch vom 20.
bis 40. Altersjahr, bisher bis zum 50. Altersjahr. Wer Militärdienst
geleistet hat, wird danach nicht mehr in den Zivilschutz umgeteilt, sofern
er 50 Diensttage absolviert hat. Der Gesamtbestand des Zivilschutzes
reduziert sich infolge der Neuerungen von bisher gut 280'000 auf rund
120'000 Angehörige des Zivilschutzes.

Polyvalentere Ausbildung
Einschneidende Neuerungen gibt es auch bei der Ausbildung, die verlängert
und polyvalenter wird. Die Grundausbildung dauerte bisher höchstens fünf
Tage, neu wird sie zwei bis drei Wochen dauern. Dienstpflichtige konnten
bisher jährlich höchstens bis zu zwei Tage für Wiederholungskurse aufgeboten
werden. Neu dauern die Wiederholungskurse jährlich mindestens zwei Tage,
längstens eine Woche. Für Spezialisten und Kader finden zusätzliche
Ausbildungskurse statt.

Änderungen gibt es für Angehörige des Zivilschutzes auch beim
Wehrpflichtersatz. Der Ansatz für den Wehrpflichtersatz betrug bisher 2% des
taxpflichtigen Einkommens, mindestens jedoch 150 Franken. Neu beträgt dieser
Ansatz 3%, mindestens jedoch 200 Franken. Bisher reduzierte sich der
Wehrpflichtersatz pro Diensttag im Zivilschutz um 10%, neu nur noch um 4%.
Dafür dauert die Ersatzpflicht nur noch bis zum 30. Altersjahr, bisher bis
zum 42.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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