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Topkader-Funktionen beim Bund überprüft und neu bewertet


MEDIENMITTEILUNG

Topkader-Funktionen beim Bund überprüft und neu bewertet

22. Dez 2003 (EFD) Die Überprüfung der Löhne im Topkader der
Bundesverwaltung hat zu verschiedenen Neubewertungen geführt. 13 Höher-
stehen 11 Tieferbewertungen gegenüber. Diese treten auf den 1. Januar 2004
in Kraft.

Das Eidg. Personalamt EPA hat im Rahmen des Projekts "Topkader" zusammen mit
der Koordinationskommission für die Einreihung höherer Funktionen (KOKO) die
Löhne der Staatssekretäre / Staatssekretärinnen, der Generalsekretäre /
Generalsekretärinnen, der Amtsdirektoren / Amtsdirektorinnen sowie der
Vizekanzler / Vizekanzlerinnen überprüft.

13 Höher-, 11 Tieferbewertungen

Im Rahmen des Projekts "Topkader" wurden die Einreihungen von insgesamt 64
Funktionen in die Lohnklassen 34 bis 38 überprüft. Bei dreizehn von ihnen
hat sich eine Höherbewertung gerechtfertigt, elf mussten tiefer bewertet
werden. Massgebend für die Höher- und Tieferbewertungen waren Veränderungen
der Anforderungen als Folge von neuen oder weggefallenen Aufgaben sowie
Reorganisationen. Die sich aus den Höherbewertungen ergebenden Kosten werden
durch die Tieferbewertungen weitgehend aufgewogen.

Der Bundesrat hatte die Neubewertungen an seiner Sitzung vom 5. November
2003 beschlossen. Nach Zustimmung der Finanzdelegation der Eidg. Räte am 15.
Dezember 2003 treten die Neubewertungen auf den 1. Januar 2004 in Kraft.
Finanziell voll wirksam werden sie jedoch erst, wenn die Inhaber und
Inhaberinnen der entsprechenden Funktionen die Höchstbeträge ihrer neuen
Lohnklassen erreicht haben. Dies dauert in der Regel mehrere Jahre.

Weiteres Vorgehen:

Das im Projekt "Topkader" eingesetzte Bewertungssystem wird in Zukunft für
alle Bewertungen von Funktionen in den Lohnklassen 28 - 38 eingesetzt.
Ferner soll das EPA das Bewertungssystem in Zusammenarbeit mit den
Departementen und der Bundeskanzlei für die Anwendung in den tieferen
Lohnklassen anpassen.

Neues Lohnsystem

Die Bundesverwaltung hat seit dem 1. Januar 2002 ein neues Lohnsystem. Es
ermöglicht eine leistungsdifferenzierte Lohnentwicklung. Sie basiert auf den
Leistungen, die am Ende eines Jahres beurteilt werden. Das Lohnsystem wurde
etappenweise realisiert. In den Schritten 1 und 2 wurden u.a.
Lohnautomatismen abgeschafft sowie ein Einklassensystem für die
leistungsdifferenzierte Lohnentwicklung eingeführt. Grosses Gewicht wurde
auf die Qualitätssicherung bei der Umsetzung des Lohnsystems in die Praxis
gesetzt. Im dritten - nun von Bundesrat und Finanzdelegation verabschiedeten
Schritt - wurden die Lohnklassen der Topkader der Bundesverwaltung
überprüft.

Auskunft: Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 11

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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