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Versicherungsabkommen Schweiz-Liechtenstein angepasst


MEDIENMITTEILUNG

Bekämpfung der Geldwäscherei:
Versicherungsabkommen Schweiz-Liechtenstein angepasst

19. Dez 2003 (EFD) Das Abkommen über die Direktversicherung zwischen der
Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vom 19. Dezember 1996 ist angepasst
worden. Die Überwachung der Anwendung der Massnahmen zur Bekämpfung der
Geldwäscherei durch die Versicherer ist zwischen den beiden Ländern
aufgeteilt. Das anwendbare Recht ist festgelegt. Der Bundesrat hat den von
der zuständigen gemischten Kommission beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Das Abkommen betreffend die Direktversicherung zwischen der Schweiz und dem
Fürstentum Liechtenstein wurde 1996 abgeschlossen, um den freien
Dienstleistungsverkehr und eine Aufsicht gemäss Sitzlandprinzip zu
verwirklichen.

Ungefähr zur gleichen Zeit verabschiedeten die beiden Länder nationale
Bestimmungen über die Bekämpfung der Geldwäscherei, was Anpassungen und
Präzisierungen in Bezug auf die Kompetenzen der Aufsicht sowie auf das
anwendbare Recht nötig gemacht hat.

Das Prinzip der Sitzlandaufsicht bleibt gültig in Bezug auf die Bekämpfung
der Geldwäscherei für die Geschäfte im Rahmen des freien
Dienstleistungsverkehrs - dies entspricht auch der Praxis der
Vertragsabschlüsse für Lebensversicherungen zwischen Liechtenstein und der
Schweiz. Für diese Art von Geschäften findet ebenfalls das Recht des
jeweiligen Sitzlandes Anwendung - mit einer Ausnahme: Die schweizerischen
Versicherungsgesellschaften üben die Identitätskontrolle nach
schweizerischem Recht aus, jedoch unter Beachtung der im liechtensteinischen
Gesetz vorgeschriebenen Grenzwerte. So wird zum Beispiel die Identität eines
in Liechtenstein domizilierten Versicherungsnehmers durch die schweizerische
Versicherungsgesellschaft überprüft, falls dieser eine Einmalprämie ab CHF
4000.- bezahlt. Nach schweizerischem Recht wird die Überprüfung erst ab
einer Einmalprämie von CHF 25'000.- durchgeführt.

Diese Ausnahme soll garantieren, dass auf dem Lebensversicherungsmarkt des
Fürstentums Liechtenstein keine Konkurrenzverzerrungen entstehen.

Auskunft: Valérie Staehli, Tel 031 322 76 86 oder 022 320 08 73

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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