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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Bis Mitte 2004 vorgesehene Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat und die eidgenössischen Departemente werden in der ersten Hälfte 2004 voraussichtlich 48 Geschäfte in die Vernehmlassung schicken.

Das Vernehmlassungsverfahren ermöglicht den Kantonen, den Parteien, den Büros der eidgenössischen Räte und den betroffenen Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung, zu wichtigen Erlassen sowie zu anderen Vorhaben von grosser Tragweite Stellung zu nehmen.

Die Liste wird im Internet unter

http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/preview.html veröffentlicht.

SCHWEIZERISCHE Bundeskanzlei

Sektion Recht

19. Dezember 2003