Bis Mitte 2004 vorgesehene
Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat und die eidgenössischen Departemente
werden in der ersten Hälfte 2004 voraussichtlich 48 Geschäfte in die
Vernehmlassung schicken.
Das Vernehmlassungsverfahren ermöglicht den
Kantonen, den Parteien, den Büros der eidgenössischen Räte und den betroffenen
Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung, zu wichtigen Erlassen sowie
zu anderen Vorhaben von grosser Tragweite Stellung zu
nehmen.
Die Liste wird im Internet unter
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/preview.html veröffentlicht.
SCHWEIZERISCHE Bundeskanzlei
Sektion Recht
19. Dezember
2003