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Reform für effizientere Organisation des öffentlichen Verkehrs

Medienmitteilung

Reform für effizientere Organisation des öffentlichen Verkehrs

Das attraktive und leistungsfähige Bahnsystem der Schweiz soll gesichert und
künftig einfacher und effizienter organisiert werden. Hierzu hat der
Bundesrat die Bahnreform 2 in die Vernehmlassung geschickt. Im Zentrum
stehen das Finanzierungssystem der Infrastruktur und die Regelung der
Sicherheitsdienste. Die rechtliche Trennung von Verkehr und Infrastruktur
steht nicht zur Diskussion. Im weitern setzt sich der Bundesrat zusammen mit
den Kantonen für eine aktive Begleitung des bereits laufenden
Konsolidierungsprozesses der Bahnlandschaft Schweiz ein. Damit sollen der
anhaltende Spardruck aufgefangen und die Wettbewerbsfähigkeit verstärkt
werden.

Übergeordnetes Ziel sämtlicher Reformen bleibt es, der Schweiz durch
Effizienzsteigerung ein attraktives und leistungsfähiges Bahnsystem zu
sichern, dies mit einem verbesserten Kosten-Nutzen-Verhältnis für die
öffentliche Hand.

1999 trat die Bahnreform 1 in Kraft. Sie brachte eine Marktöffnung im
Güterverkehr und die Verselbständigung der SBB. Bereits 1996 hatte das
revidierte Eisenbahngesetz das Bestellprinzip und die Möglichkeit für
Ausschreibungen im Regionalverkehr eingeführt. Mit der Bahnreform 2 soll nun
der Infrastrukturbereich noch effizienter organisiert werden, so dass das
Angebot auf dem hohen Niveau erhalten werden kann, ohne die öffentlichen
Hand zusätzlich zu belasten.

Der Bundesrat hat die Vorlage bis am 30. April 2004 in die Vernehmlassung
geschickt. Die Botschaft an das Parlament ist in der zweiten Jahreshälfte
2004 vorgesehen.

Grund- und Ergänzungsnetz

Im Zentrum der Bahnreform 2 steht der Infrastrukturbereich. Das
Finanzierungssystem soll vereinfacht und effizienter gemacht werden - und
zwar haushaltneutral für Bund und Kantone.

Im Vordergrund steht dabei die Einführung von Leistungsvereinbarungen auch
für die Privatbahnen, dies an Stelle der bisherigen
Einzelobjekt-Finanzierung. Damit wird dieses mit der Bahnreform 1 für die
SBB eingeführte Instrument auch auf die übrigen Schienennetzbetreiber
ausgedehnt.

Die zweite Neuerung bringt eine klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten
von Bund und Kantonen für das Schienennetz nach funktionalen Kriterien. Das
5365 km umfassende Schweizer Schienennetz ist zu 55 % in Besitz der SBB und
damit in alleiniger Finanzierungsverantwortung des Bundes. Der Bund ist
ebenfalls für die BLS-Strecken Thun - Spiez - Brig und - Interlaken, den
Grenchenbergtunnel sowie die Basler Hafenbahnen zuständig. Die übrigen
Privatbahnstrecken werden heute gemeinsam von Bund und Kantonen finanziert,
die Tramstrecken von den Kantonen (und Städten) allein.

Diese Aufgabenaufteilung beruht auf historischen Zufälligkeiten und
entspricht nicht der Bedeutung der Strecken für den Verkehr. Nicht alle
SBB-Strecken etwa sind tatsächlich von nationaler Bedeutung. Neu soll das
Schienennetz unabhängig von den Trägern in ein Grundnetz (in alleiniger
Zuständigkeit des Bundes) und ein Ergänzungsnetz (in alleiniger
Zuständigkeit der Kantone) aufgeteilt werden. In der Vernehmlassung werden
zwei Varianten zur Diskussion gestellt: ein kleines oder ein grosses
Grundnetz mit entsprechenden Auswirkungen auf das Ergänzungsnetz.

Sicherheitsdienst (Bahnpolizei)

Der öffentliche Verkehr wird von der zunehmenden Kriminalität und
Gewaltbereitschaft nicht verschont und ist auch mit allerlei Erscheinungen
der Drogenproblematik konfrontiert. Die Fahrgäste sind mit der Sicherheit
auf den Bahnhöfen und in den Zügen nicht mehr zufrieden. Hinzu kommen
Übergriffe auf das Personal sowie Sachbeschädigungen und Vandalismus.

Im Rahmen der Bahnreform soll das Bahnpolizeirecht neu geregt werden, um die
Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbessern. Dabei wird am
bewährten Zusammenspiel von Bahnpolizei und kantonalen und städtischen
Polizeikorps festgehalten. Die Transportunternehmungen - neu sind nicht mehr
nur die Bahnen eingeschlossen - werden verpflichtet, Massnahmen zu treffen,
um die Reisenden auch während der Fahrt so weit wie möglich vor strafbaren
Handlungen und Belästigungen zu schützen.

Alle Transportunternehmungen müssen sich nach einer Analyse der Bedrohung
auf ihrem Netz für eine von zwei Arten des Sicherheitsdienstes entscheiden.
Entweder wird eine Transportpolizei mit ausschliesslich
sicherheitspolizeilichen Aufgaben eingeführt oder aber besonders
ausgebildetes Betriebs- oder Fahrpersonal übernimmt diese Aufgaben in
Doppelfunktion.

Aufgrund der Risiken eines Einsatzes von Schusswaffen in öffentlichen
Verkehrsmitteln sollen Bahnpolizistinnen und -polizisten nicht mit
Schusswaffen ausgerüstet werden. Als Bewaffnung stehen jedoch Schlagstöcke
und Tränengasschutzsprays zur Diskussion. Neu sollen auch strafbare
Handlungen gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs von Amtes wegen
verfolgt werden.

Weiterhin integrierte Bahnen

Weitere Themen der Bahnreform 2 sind die Sicherstellung des
diskriminierungsfreien Zugangs zum Schienennetz sowie Optimierungen der
Bahnreform 1 (z.B. die Vereinfachung des Bestellverfahrens im regionalen
Personenverkehr). Bei der Ausschreibung von Regionalverkehrsleistungen soll
der Arbeitsnehmerschutz gewährleistet sein. Und schliesslich ist der Bund
bereit, die Bahnen zu entschulden analog der Entschuldung der SBB im Rahmen
der Bahnreform 1. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Kantone
mitmachen und die Bahnen bei der Konsolidierung der Bahnlandschaft
mitziehen.

Die Vorlage ist mit dem europäischen Recht kompatibel, zielt sie doch auch
darauf ab, die Entwicklung des EU-Rechts seit dem Abschluss des
Landverkehrsabkommens in Schweizer Recht umzusetzen, insbesondere das so
genannte "Eisenbahn-Paket". Zentrales Anliegen sind die Systemanpassungen
zur Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs (insbesondere die
Verstärkung der Rolle der Schiedskommission).

Mit der Bahnreform 2 nicht zur Diskussion gestellt werden die rechtliche
Trennung von Verkehr und Infrastruktur und eine weitere Marktöffnung. Die Ba
hnen sollen integrierte Unternehmungen bleiben, d.h. Infrastruktur und
Verkehr verbleiben unter einem Dach.

Bern, 19. Dezember 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 031 322 36
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