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Rezentralisierung in der Personalpolitik?


MEDIENMITTEILUNG

Rezentralisierung in der Personalpolitik?

19. Dez 2003 (EFD) Ein erfolgreicher Umgang mit den anstehenden
Entlastungsprogrammen erfordert eine gewisse Rezentralisierung in der
Personalpolitik. Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine
Interpellation von Nationalrat Adrian Imfeld (CVP/OW). Nach wie vor liege
die Verantwortung für die Umsetzung der Personalpolitik jedoch bei den
Organisationseinheiten der Bundesverwaltung.

Mit einer Interpellation hatte Imfeld vom Bundesrat Auskunft verlangt über
die Umsetzung der im Bundespersonalgesetz (BPG) bzw. in den entsprechenden
Ausführungsbestimmungen festgehaltenen Bestimmungen. Im Zentrum stand dabei
die Bewirtschaftung der personellen Ressourcen.

Der Bundesrat betont in seiner Antwort, dass mit dem BPG und seinen
Ausführungsbestimmungen viele operative Detailfragen nicht mehr zentral
geregelt, sondern in der Gestaltungs- und Entscheidungskompetenz der
Departemente, der Bundeskanzlei und der Bundesämter liegen. Dieser Grundsatz
ermögliche den Organisationseinheiten und den Linienverantwortlichen, im
Rahmen des geltenden Personalrechts situationsgerechtte und individuelle
Lösungen zu treffen. Die Organisationseinheiten der Bundesverwaltung
übernähmen demzufolge Verantwortung für die Umsetzung der Personalpolitik,
nicht aber für die inhaltliche Ausgestaltung derselben. Das Eidg.
Personalamt EPA als zentrale Fachstelle für Personalpolitik in der
Bundesverwaltung könne sich durch diese Aufgaben- und Kompetenzteilung
vermehrt strategischen Aufgaben zuwenden. Somit obliege die Einstellung von
Personal den einzelnen Organisationseinheiten. Dabei habe die Schaffung
neuer Stellen und die Einstellung von Personal innerhalb der vom Parlament
bewilligten Kredite zu erfolgen. Das EPA stelle mit einem
Personalcontrolling jährlich sicher, dass z.B. die Umsetzung des Lohnsystems
bzw. dessen Richtwerte eingehalten würden.

Abschliessend stellt der Bundesrat fest, dass der erfolgreiche Umgang mit
den anstehenden Entlastungsprogrammen eine gewisse Rezentralisierung der
Personalpolitik erfordere (z.B. Förderung des überdepartementalen
Personalaustauschs, Koordination von Personalentwicklungsmassnahmen) und
dass ein aussagekräftiges Monitoring und Controlling als zentrales
Steuerungsinstrument einzurichten sei.

Auskunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt EPA, Tel. 031 324 95 42

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