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Totalrevision der Pflanzenschutzmittel-Verordnung

Totalrevision der Pflanzenschutzmittel-Verordnung

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat die Vernehmlassung
zur Totalrevision der Pflanzenschutzmittel-Verordnung eröffnet. Beim
Verordnungsentwurf handelt es sich um Ausführungsbestimmungen zum neuen
Chemikaliengesetz, zum Landwirtschaftsgesetz und zum
Umweltschutzgesetz. Die Totalrevision bezweckt eine weitere
Harmonisierung mit dem EU-Recht unter Wahrung des Schutzniveaus für
Mensch und Umwelt, sowie den weiteren Abbau von technischen
Handelshemmnissen mit den wichtigsten Handelspartnern.

Am 15. Dezember 2000 hat das Parlament das neue Chemikaliengesetz
verabschiedet. Damit wurde zusammen mit dem Landwirtschaftsgesetz und
dem Umweltschutzgesetz die Basis für eine weitergehende Übernahme des
EU-Pflanzenschutzmittelrechts und für eine Totalrevision der geltenden
Pflanzenschutzmittel-Verordnung geschaffen. Sie soll voraussichtlich am
1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden. Die integralen Bestimmungen der
Verordnung umfassen sowohl Aspekte der landwirtschaftlichen Eignung von
Pflanzenschutzmitteln, als auch Aspekte des Verbraucher-, Anwender- und
Umweltschutzes. Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) sowie
das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation
(UVEK) waren an der Ausarbeitung des Entwurfes beteiligt.

Die Pflanzenschutzmittel-Verordnung regelt das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln, namentlich die Zulassungsarten und -verfahren,
sowie deren Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung und enthält
besondere Bestimmungen für den Umgang mit diesen Produkten. Die
Zulassungsanforderungen sind mit jenen der EU weitgehend harmonisiert.
Damit sind auch die Voraussetzungen geschaffen, um die
EU-Zulassungsentscheide besser berücksichtigen und unnötige
Doppelspurigkeiten bei der Behandlung von Zulassungsgesuchen vermeiden
zu können. Dank der geplanten gemeinsamen Zulassungsstelle für
Pflanzenschutzmittel sollen die heutigen Parallelanmeldungen bei
verschiedenen Bundesämtern entfallen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2004. Innert dieser Frist
können Stellungnahmen beim Bundesamt für Landwirtschaft, 3003 Bern,
eingereicht werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind beim Bundesamt
für Landwirtschaft erhältlich.

Bundesamt für Landwirtschaft,
 Sektion Pflanzenschutzmittel,
 Martin K. Huber
 Tel. 031 322 26 25