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Die Weko stellt den Missbrauch von Marktbeherrschung durch Swisscom

Die Weko stellt den Missbrauch von Marktbeherrschung durch Swisscom
bezüglich ADSL-Dienste fest

Die Wettbewerbskommission (Weko) stellt fest, dass Swisscom ihre
marktbeherrschende Stellung missbrauchte, indem sie ihre
Tochtergesellschaft Bluewin gegenüber konkurrierenden Anbietern von
ADSL-Dienste bevorzugte.

Die Weko hat mit Verfügung vom 15. Dezember 2003 Swisscom verpflichtet,
auf ihr Rabattsystem zu verzichten, welches Bluewin im Vergleich zu
ihren Konkurrenten tiefere Netzbenutzungspreise einräumte. Die Weko kam
zum Schluss, dass Swisscom auf dem Wholesale-Markt für Breitbanddienste
über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Weiter hat die Weko
festgestellt, dass die Rabatte eine Diskriminierung bewirken und sich
nicht durch ökonomische Gründe rechtfertigen lassen.

Für unabhängige Anbieter von Internet-Dienste ist das Netzwerk der
Swisscom die einzige Möglichkeit, ihre Kundinnen und Kunden schweizweit
zu erreichen. Mit ihrem Entscheid zielt die Weko darauf ab, den
Wettbewerb auf dem stark wachsenden Markt für Breitbanddienste
aufrechtzuerhalten.

Zudem hat die Weko das Vorliegen einer unzulässigen
Quersubventionierung zugunsten von Bluewin geprüft. Die Untersuchung
hat jedoch gezeigt, dass Bluewin kein strukturelles Defizit aufweist,
welches eine notwendige Voraussetzung für eine unzulässige
Quersubventionierung darstellt

Die Untersuchung wurde am 6. Mai 2002 eröffnet. Gleichzeitig mit der
Untersuchungseröffnung erliess die Weko vorsorgliche Massnahmen, welche
die Swisscom verpflichteten, jegliche Diskriminierung während der Dauer
des Verfahrens zu beenden. Der Entscheid vom 15. Dezember 2003
bestätigt nun diese vorsorglichen Massnahmen.

Walter Stoffel
 079 436 81 49

 Patrik Ducrey
 031 324 96 78
 079 345 01 44
 patrik.ducrey@weko.admin.ch