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Dezentralisierungsmöglichkeiten für Bundesämter/Verwaltungseinheiten werden geprüft


MEDIENMITTEILUNG

Dezentralisierungsmöglichkeiten für Bundesämter/Verwaltungseinheiten werden
geprüft

17. Dez 2003 (EFD) Verschiedene parlamentarische Vorstösse wünschen eine
stärkere Dezentralisierung der Bundesverwaltung. Im Lichte eines Berichts
einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe stellt der Bundesrat fest, dass die
Bundesverwaltung bereits einen hohen Dezentralisierungsgrad aufweist.
Trotzdem ist er bereit, eine Dezentralisierung von vier weiteren
Verwaltungseinheiten prüfen zu lassen. Er hat dem EFD - zusammen mit dem
EVD - einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt. Wenn es
betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist, kann eine Dezentralisierung in Frage
kommen. Gestützt auf diese Prüfung wird dem Bundesrat erneut Antrag zu
stellen sein.

In Erfüllung des Postulats von Ständerat Thomas Pfisterer (FDP/AG),
"Regionale Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung" (02.3065), und der
Empfehlung von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI), "Dezentralisierung von
Bundesämtern. Beginn mit Aarau und Freiburg" (02.3377), hat der Bundesrat
durch eine Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA) einen
Dezentralisierungsbericht ausarbeiten lassen.

Gestützt auf diesen Bericht stellt der Bundesrat fest, dass neben dem stark
dezentralisierten 4. Kreis der Bundesverwaltung (namentlich SBB, Post, Ruag,
SUVA) auch die übrige Bundesverwaltung einen hohen Dezentralisierungsgrad
aufweist.

So haben von den 50'161 Beschäftigten des 1. bis 3. Kreises (1) der
Bundesverwaltung nur 32,8 %, d.h. 16'741 Personen, ihren Dienstort in der
Agglomeration Bern und gar nur 13,7% ihren Wohnsitz in dieser Agglomeration.
Vor diesem Hintergrund und im Lichte der übrigen Ergebnisse des Berichts
ergibt sich aus der Sicht des Bundesrates grundsätzlich kein Handlungsbedarf
für weitere Dezentralisierungsmassnahmen von bestehenden
Verwaltungseinheiten.

Trotzdem ist der Bundesrat bereit, eine Dezentralisierung des Bundesamtes
für Informatik und Telekommunikation (BIT) und des Bundesamtes für
wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), der Preisüberwachung (PüW) sowie der
Wettbewerbskommission (WEKO) näher prüfen zu lassen. Er hat an seiner
Sitzung vom 15. Dezember das EFD - in Zusammenarbeit mit dem EVD - mit
dieser Prüfung beauftragt. Dabei soll der Frage der Wirtschaftlichkeit und
Effizienz ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Wenn es
betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist, kann eine Dezentralisierung dieser
Ämter in Frage kommen. Gestützt auf diese Prüfung wird dem Bundesrat erneut
Antrag zu stellen sein.

Überdies ist das EJPD bereit, die Dezentralisierung mittels der im Zuge der
Umsetzung der sogenannten Effizienzvorlage geplanten Zweigstellen der
Strafverfolgungsbehörden des Bundes - wo sinnvoll und finanzierbar - weiter
voranzutreiben. Eine über diese Massnahmen hinausgehende Prüfung zur
Dezentralisierung weiterer Verwaltungseinheiten lehnt der Bundesrat
namentlich auch angesichts der schwierigen finanziellen Situation des Bundes
ab.

Hingegen bestätigt der Bundesrat seine bisherige Politik, bei der Schaffung
neuer Verwaltungseinheiten auch die Möglichkeit einer Dezentralisierung
prüfen zu lassen und bei der Schaffung neuer Verwaltungseinheiten an
dezentralen Standorten im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel jeweils auch eine Konzentration der Unterbringung mit allfällig
weiteren Bundesverwaltungseinheiten vor Ort anzustreben. Weiter übernimmt
der Bundesrat die folgende Empfehlung der IDA: Sollten sich konkrete
Probleme ergeben, bestehende Verwaltungseinheiten wegen ihres Wachstums in
der Stadt Bern unterzubringen, so ist neben einer Verlegung in die
Agglomeration jeweils auch die Möglichkeit von dezentralen Standorten prüfen
zu lassen.

Der Bundesrat unterstreicht schliesslich, dass regionalpolitische Massnahmen
nicht primär mit einer Dezentralisierung der Bundesverwaltung zu verfolgen
sind. Viel bedeutungsvoller seien die regionalpolitischen Instrumente und
Programme, die in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt würden.

Auskunft: Roland Favre, Eidg. Finanzdepartement, 031 322 60 57

(1) Der 1. Kreis besteht aus der Zentral- oder Ministerialverwaltung, die
v.a. politische Steuerungs- und Koordinationsaufgaben erfüllt;

im 2. Kreis befinden sich jene Verwaltungseinheiten, die mit
Leistungsauftrag und Globalbudget geführt werden, d.h. die sogenannten
FLAG-Ämter (Beispiel: Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie):

der 3. Kreis umfasst Anstalten und Betriebe, die zu 100% im Besitz des
Bundes sind und über eigene gesetzliche Grundlagen sowie i.d.R. auch über
eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen (Beispiele: ETH-Bereich und
Forschungsanstalten, Swissmedic, Institut für Geistiges Eigentum und
PUBLICA).

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