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Weko eröffnet Untersuchung betreffend der "Interchange Fees" im Bereich

Weko eröffnet Untersuchung betreffend der "Interchange Fees" im Bereich
Kreditkarten

Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung betreffend
einer allfällig unzulässigen Abrede über die sogenannte "Interchange
Fee" in den Kreditkartensystemen MasterCard und Visa.

Die "Interchange Fee" ist eine Verrechnungsgebühr zwischen
verschiedenen Kreditkartenunternehmen. Sie wird von den
Kreditkartenunternehmen, die Händler für die Akzeptanz von Kreditkarten
anwerben („Acquirer“), an die Herausgeber von Kreditkarten („Issuer“)
bezahlt. Die "Interchange Fee" wird prozentual auf den bei den Händlern
getätigten Transaktionsbetrag erhoben.

Die Abklärungen haben ergeben, dass die Kreditkarten-Herausgeber und
-Acquirer in der Schweiz die auf Transaktionen innerhalb der Schweiz
anwendbare „Domestic Interchange Fee“ (DIF) in den Kreditkartensystemen
MasterCard und Visa gemeinsam festsetzen. Um zu überprüfen, ob die
gemeinsame Vereinbarung der DIF eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes darstellt, hat die
Weko am 15. Dezember 2003 eine Untersuchung eröffnet.

Die Höhe der DIF wirkt sich auf die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs
auf dem Acquiring- und Issuing-Markt aus. Deshalb werden in der
Untersuchung auch die Wettbewerbsverhältnisse auf diesen beiden Märkten
analysiert.

Nicht Gegenstand der Untersuchung ist die sogenannte
Nichtdiskriminierungsklausel in den Verträgen der
Kreditkarten-Acquirer, welche die Weko mit Entscheid vom 18. November
2002 als unzulässig erklärt hatte. Ein Rekurs gegen diesen Entscheid
ist vor der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko) hängig.

Olivier Schaller
 031 322 21 23
 olivier.schaller@weko.admin.ch