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Bundesrat verabschiedet Botschaft zu neuem Zollgesetz


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat verabschiedet Botschaft zu neuem Zollgesetz

15. Dez 2003 (EFD) Das schweizerische Zollrecht von 1925 wird erstmals einer
Totalrevision unterzogen und zugleich den Bestimmungen der EU angepasst. So
werden die Veranlagungsverfahren europakompatibel ausgestaltet und die
Rechte der Betroffenen ausgebaut. Ausserdem sind neue Rechtsgrundlagen für
die Befugnisse der Zollverwaltung vorgesehen, und die
sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Grenzraum sollen mit der Polizei des
Bundes und der Kantone koordiniert werden. Der Bundesrat hat heute die
entsprechende Botschaft und den Entwurf für ein neues Zollgesetz (ZG)
verabschiedet.

Das neue Schweizer Zollgesetz bleibt schlank und konzentriert sich auf die
Regelung des Wesentlichen. Das Veranlagungsverfahren besteht aus
grundlegenden Abläufen zur Festsetzung von Einfuhrabgaben, wie sie auch
andere Zoll- und Steuerrechte kennen. Die einzelnen Zollverfahren sind
dieselben wie im Zollkodex der EU. Neu gestaltet sind verschiedene
Mitwirkungsmöglichkeiten der vom Zollrecht betroffenen juristischen und
natürlichen Personen. Die Möglichkeiten, irrtümlich abgegebene oder falsch
formulierte Zollanmeldungen zu berichtigen oder zurückzuziehen, sind
wesentlich verbessert worden. Personen, die gewerbsmässig Zollanmeldungen
ausstellen, können sich durch die Wahl des Abrechnungsverfahrens von der
solidarischen Haftung befreien und damit ihr Berufsrisiko reduzieren. Waren
können oder müssen teilweise bereits zur Zollbehandlung angemeldet werden,
bevor sie in der Schweiz eintreffen. Das Gesetz führt die elektronische
Zollveranlagung als vollwertiges Grundverfahren ein und gibt der
Zollverwaltung die Möglichkeit, diese Anmeldeform vorzuschreiben. Grenz- und
Reiseverkehr werden zusammengelegt.

Zoll hilft übriges Bundesrecht anzuwenden

Die Zollverwaltung vollzieht an der Grenze bei Personen- und Warenkontrollen
mehr als 150 Bundeserlasse. Ein rascher und trotzdem effektiver Vollzug ist
daher unabdingbar. Dazu muss der Zoll über zukunftsgerichtete Kompetenzen
verfügen und adäquate Mittel einsetzen können. Der Spardruck geht aber auch
am Zoll nicht spurlos vorbei. Das neue Gesetz trägt diesem Kontext Rechnung
und bringt die notwendigen Befugnisse sowie zeitgemässe Datenschutz- und
Amtshilfebestimmungen. Diese tragen einerseits den verfassungsmässigen
Garantien Rechnung und ermöglichen andererseits rasche und gezielte
Interventionen.

Auskunft: Heinz Schreier, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 66 01

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