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Bundespersonal erhält 0,8 % Teuerungsausgleich


MEDIENMITTEILUNG

Bundespersonal erhält 0,8 % Teuerungsausgleich

15. Dez 2003 (EFD) Dem Personal der Bundesverwaltung wird ein
Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent, den Rentnerinnen und Rentnern der
Pensionskasse des Bundes (PKB) einer von 0,4 Prozent gewährt. Diese
generellen Lohnmassnahmen wurden unter Leitung von Bundesrat Kaspar Villiger
am 5. Dezember 2003 zwischen den Sozialpartnern der Bundesverwaltung
ausgehandelt und heute durch den Bundesrat bestätigt.

Mit der generellen Erhöhung der Löhne des Bundespersonals um 0,8 Prozent
wird die auf Ende 2003 aufgelaufene Teuerung ausgeglichen und den bereits
bekannten oder prognostizierten Lohnmassnahmen der Privatwirtschaft Rechnung
getragen. Für individuelle Lohnerhöhungen im Rahmen des
leistungsorientierten Lohnsystems wird die Lohnsumme nicht erhöht. Die
Sozialpartner zeigten sich angesichts der Haushaltslage des Bundes und dem
daraus erwachsenen Spardruck mit dem Ergebnis zufrieden und würdigten die
Fairness von Bundesrat Kaspar Villiger im Verhandlungsprozess.

Erstmals wird den Rentnerinnen und Rentnern der Pensionskasse des Bundes
PUBLICA nur die hälftige Teuerung des aktiven Bundespersonals ausbezahlt.
Diese Massnahme ist Folge der Inkraftsetzung des neuen
Pensionskassengesetzes PKBG vom 23. Juni 2000.

Der Bundesrat hat weiter Kenntnis genommen von der Erneuerung der
Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen Bundesrat Villiger und den
Personalverbänden Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal, transfair,
SwissPersona und der Vereinigung der Kader des Bundes. Die

Gemeinsame Absichtserklärung setzt Leitlinien für die Sozialpartnerschaft
der Bundesverwaltung für die Legislatur 2004 - 2007.

Auskunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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