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Realistische Umwandlungssätze in der überobligatorischen beruflichen Vorsorge


MEDIENMITTEILUNG

Realistische Umwandlungssätze in der überobligatorischen beruflichen
Vorsorge

15. Dez 2003 (EFD) Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV darf bei den
Tarifgenehmigungen keine anderen als die im Gesetz erwähnten Kriterien
heranziehen. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine
Interpellation von Nationalrat Meinrado Robbiani (CVP/TI), der Fragen zu den
Folgen tieferer Umwandlungssätze im Überobligatorium stellte.

Robbiani verlangte mit seiner Interpellation vorab Auskunft zur
Glaubwürdigkeit und zur Sozialverträglichkeit des Systems der zweiten Säule
nach der Senkung der Umwandlungssätze im Überobligatorium.

In seiner Antwort betont der Bundesrat, das BPV habe sich bei der
Ge-nehmigung der Tarifvorlagen ans Gesetz zu halten. Ein Tarif solle weder
die Solvenz eines Versicherers gefährden noch missbräuchlich sein. Gerade
die Glaubwürdigkeit und die Sicherheit des Systems erforderten, dass die
Aufsichtsbehörden keine Tarife und Umwandlungssätze verlangten, die den
demographischen und wirtschaftlichen Realitäten widersprächen, so der
Bundesrat. Und überdies sei das sozialpolitische Ziel bei der Einführung des
Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) - der Gleichschritt zwischen Lohnentwicklung und
Verzinsung der Altersguthaben - auch mit den niedrigeren Umwandlungssätzen
erfüllt.

Auskunft: Manfred Hüsler, 031/324 93 38

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