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Seilbahngesetz in der Vernehmlassung

Medienmitteilung

Seilbahngesetz in der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat das Seilbahngesetz in die Vernehmlassung geschickt. Mit
dem Seilbahngesetz will der Bund die bisher fehlende gesetzliche Grundlage
in diesem Bereich schaffen. Zudem sollen die Verfahren zur Bewilligung von
Anlagen gestrafft und vereinfacht werden.

"Ein Gesuch, ein Verfahren, ein Entscheid": Nach diesem Motto soll das
Bewilligungsverfahren für Seilbahnen in Zukunft ablaufen. Zu diesem Zweck
hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) das Seilbahngesetz ausgearbeitet. Es
schliesst eine Lücke und gleicht die Schweizer Normen an diejenigen der EU
an. Das Seilbahngesetz möglich gemacht hat die neue Bundesverfassung, die am
1. Januar 2000 in Kraft getreten ist. Sie überträgt dem Bund eine umfassende
Kompetenz über die Seilbahnen.

Heute müssen Gesuchsteller ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen, um die
Genehmigung für ein Projekt zu erhalten. Mit dem Seilbahngesetz soll das
Instrument der Einheitsbewilligung durch das BAV eingeführt werden. Dank der
Einheitsbewilligung können Konzession und Projektgenehmigung in einem
einzigen Verfahren erteilt werden. Im Weiteren bündelt das Seilbahngesetz
die unübersichtlichen rechtlichen Grundlagen in diesem Bereich und regelt,
wofür Bund und Kantone zuständig sind.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Vernehmlassung zum Seilbahngesetz zu
eröffnen. Bis zum 31. März 2004 können Interessengruppen ihre Haltung zu den
Vorschlägen des Bundes zum Ausdruck bringen. Das Ziel des Bundesrates ist
es, das Seilbahngesetz im Lauf des Jahres 2004 dem Parlament zur Beratung zu
unterbreiten.

Bern, 15. Dezember 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 031 322 36
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