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Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht:Vernehmlassung eröffnet

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 15. Dezember 2003

Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht:
Vernehmlassung eröffnet

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnet die Vernehmlassung
über ein Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht. Die Verordnungen
bezwecken eine Harmonisierung mit dem EU-Recht unter Wahrung beziehungsweise
Verbesserung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Bestehende
Bestimmungen werden dem technischen Fortschritt angepasst und
Handelshemmnisse gegenüber den wichtigsten Handelspartnern abgebaut.

Bei den Verordnungsentwürfen handelt es sich um Ausführungsbestimmungen zum
Umweltschutzgesetz sowie zum neuen Chemikaliengesetz, das zusammen mit den
Verordnungen - voraussichtlich auf den 1. Januar  2005 - in Kraft gesetzt
werden soll. Die integralen Bestimmungen umfassen sowohl Aspekte des
Verbraucher-, als auch des Arbeitnehmer- und des Umweltschutzes. Das
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) sowie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) waren an
der Ausarbeitung der Entwürfe beteiligt.

Die Chemikalienverordnung regelt die Pflicht zur Selbstkontrolle des
Herstellers, die allgemeinen Bestimmungen über die Einstufung, Kennzeichnung
und Verpackung von Chemikalien, die Anmeldepflicht für neue Stoffe sowie die
Meldepflichten für Stoffe und daraus hergestellte Zubereitungen. Die neue
Verordnung sieht nun eine zentrale Anmelde- und Zulassungsstelle vor. Bisher
entfiel diese Aufgabe auf verschiedene Bundesämter. Die Beurteilung und
Zulassung von Chemikalien bleibt die Aufgabe des Bundes. Der Vollzug vor Ort
soll weiterhin den Kantonen obliegen.

Die Biozidprodukteverordnung hält die besonderen Anforderungen für die
Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln wie Desinfektionsmittel oder
Konservierungsmittel fest.

Als Ergänzung zu diesen beiden Verordnungen enthält die
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung Spezialvorschriften für Chemikalien,
die eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Die
Bestimmungen umfassen spezielle Etikettierungsvorschriften, Rückgabe- und
Rücknahmepflichten bis hin zu Abgabe-, Anwendungs- und Produktionsverboten.
Wer besonders gefährliche Chemikalien abgibt, muss über Sachkenntnisse
verfügen, und für bestimmte Anwendungen sind Bewilligungen oder Fachausweise
vorgesehen.

In der Chemikalien-Ein-und-Ausfuhr-Verordnung werden die von der Schweiz im
Januar 2002 ratifizierten Bestimmungen der internationalen Konvention von
Rotterdam umgesetzt.

Gesamthaft betrachtet erhöht das neue Chemikalienrecht den Schutz der
Gesundheit von Mensch und Umwelt und stärkt zudem den Chemiestandort
Schweiz.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2004. Innert dieser Frist
können Stellungnahmen beim Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern, eingereicht
werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internetseite
http://www.parchem.ch oder beim Bundesamt für Gesundheit
(E-Mail: parchem@bag.admin.ch) erhältlich.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Chemikalien
Eva Reinhard, Leiterin des Projektes Ausführungsrecht zum Chemikaliengesetz
(PARCHEM)
Telefon 031 322 95 05

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie

Telefon 031 322 69 55