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Anpassung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen und Umsetzung der Bilateralen Abkommen

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 15. Dezember 03

Revision des Lebensmittelrechts

Anpassung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen und Umsetzung der Bilateralen
Abkommen

Am 27. März 2002 hat der Bundesrat die erste grosse Revision des
Lebensmittelrechts seit dessen Inkrafttreten im Jahre 1995 verabschiedet.
Zahlreiche Neuerungen zum Schutz der Gesundheit sind inzwischen erfolgreich
umgesetzt worden. Bei einzelnen Verordnungen hat sich während der
Übergangsfrist gezeigt, dass für die Umsetzung Anpassungen nötig sind. Der
Bundesrat hat heute die Revision von 3 Verordnungen aus dem
Lebensmittelbereich verabschiedet. Gleichzeitig nimmt das Eidgenössische
Departement des Innern entsprechende Änderungen an 6
Departementsverordnungen vor. Damit werden die neuen Bestimmungen weiter
präzisiert und im Sinn der bilateralen Abkommen aktualisiert. Die kantonalen
Laboratorien erhalten eine bessere Basis zur Umsetzung der rechtlichen
Bestimmungen, die Industrie klare Grundlagen für die Herstellung und
Kennzeichnung der Lebensmittel.

      Mit dem Revisionspaket von 2002 sind zahlreiche Neuerungen zugunsten
der Konsumentinnen und Konsumenten eingeführt worden: sie verbessern den
Gesundheitsschutz und erhöhen die Transparenz und den Täuschungsschutz bei
Lebensmitteln. Weiter erleichtern sie den Marktzugang inländischer und
importierter Lebensmittel und gewährleisten damit eine grössere EU -
Kompatibilität im Verordnungsrecht.

      Bereits während der Übergangsfrist sind verschiedene Massnahmen
erfolgreich umgesetzt worden. So werden heute Konsumentinnen und Konsumenten
an den Verkaufsstellen informiert, dass die Abgabe von Getränken wie Wein
und Bier an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. Ausserdem werden
alkoholische Getränke im Verkauf von nichtalkoholischen Getränken getrennt
angeboten.

      Die Umsetzung der Bestimmungen betreffend die neue Vorschrift für die
Deklaration von Allergenen sowie die quantitative Angabe der Zutaten auf
Lebensmittelpackungen wurde mit Vertreterinnen und Vertretern von
Konsumentenorganisationen, Wirtschaft und Vollzug diskutiert. In diesem
Zusammenhang hat es sich gezeigt, dass weitere Präzisierungen im
Verordnungsrecht nötig waren. Der Bundesrat hat diesem Umstand Rechnung
getragen und entsprechende Bestimmungen verabschiedet. Gleichzeitig ist der
Entwicklung in der EU Rechnung getragen worden: Neuste Regelungen in den
Bereichen Wein und Spirituosen sind ebenfalls Gegenstand des vorliegenden
Revisionspakets. Um der inländischen Produktion möglichst günstige
Rahmenbedingungen zu schaffen schöpfen die neuen Vorschriften die im Rahmen
der bilateralen Abkommen gewährten Übergangsfristen maximal aus. In
einzelnen Verordnungstexten wurden lediglich kleinere sprachliche
(terminologische) Bereinigungen angebracht.

      Die Anpassungen betreffen:

      ·         Lebensmittelverordnung

      ·         Verordnung über Gebrauchsgegenstände

      ·         Verordnung über die Gebühren für die Lebensmittelkontrolle

      ·         Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen
Zusatzstoffe

      ·         Nährwertverordnung des EDI

      ·         Verordnung des EDI über Speisepilze

      ·         Verordnung des EDI über die zulässigen önologischen
Verfahren und Behandlungen

      ·         Hygieneverordnung des EDI

      ·         Kunststoffverordnung des EDI

Mit diesen Anpassungen ist die grosse Revision von 2002 abgeschlossen. Der
kantonale Vollzug wie auch die Industrie verfügen jetzt über eine
verbesserte Grundlage, das Lebensmittelrecht im Sinne und zugunsten der
Konsumentinnen und Konsumenten anzuwenden. Das Eidgenössische Departement
des Innern und das Bundesamt für Gesundheit setzen sich auch weiterhin dafür
ein, den Gesundheits- und Täuschungsschutz laufend auszubauen. Dazu sollen
in Zukunft die verschiedenen Tätigkeiten im Bereich der Ernährungsaufklärung
und der Gesetzgebung beitragen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Telefon +41(0)31 322 95 05,
http://www.bag.admin.ch/verbrau/lebensmi/lmrecht/revisionen/d/index.htm