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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft

  

Bern, 12.12.2003. Ab dem 1. Januar 2004 bezahlt eine Privatperson für die Ausstellung eines Auszuges aus dem Strafregister neu 20 statt wie bisher 15 Franken. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die neue Gebühr in einer Departementsverordnung festgelegt.

 

Die massvolle Erhöhung der Strafregistergebühr ist angemessen, wenn die Entwicklung der allgemeinen Teuerung in den letzten 20 Jahren, insbesondere auch die gestiegenen Kosten für Löhne, Infrastruktur und Mieten betrachtet werden. Seit dem 1. Januar 1983 beträgt die Gebühr unverändert 15 Franken. Die Erhöhung um 5 Franken pro Auszug bringt dem Bund Mehreinnahmen von ungefähr 1 Mio. Franken.

 

 

Weitere Auskünfte:

Heinz Sutter, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 04