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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 09.12.2003. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu den drei Verordnungen eröffnet, welche zur Umsetzung des Entlastungsprogrammes 2003 im Asylbereich angepasst werden müssen. Die Entlastungsmassnahmen sehen vor, dass Asylsuchende mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid keine Sozialhilfe mehr erhalten.

 

Die betroffenen Asylsuchenden haben die Schweiz selbständig zu verlassen. Kommen sie ihrer Ausreisepflicht nicht nach, halten sie sich illegal in der Schweiz auf. Damit es nicht zu einer Kostenabwälzung auf die Kantone kommt, richtet der Bund den Kantonen für jeden rechtskräftigen Nichteintretensentscheid eine pauschale Nothilfeentschädigung aus. Verlässt eine ausreisepflichtige Person die Schweiz nicht selbständig und wird sie von den Behörden aufgegriffen, so bezahlt der Bund den Kantonen eine Vollzugsentschädigung nach erfolgter Rückführung. Die mit der Organisation der Ausreise verbundenen Kosten übernimmt der Bund wie bisher.

 

Die Entlastungsmassnahmen im Asylbereich konnten erst in der laufenden Wintersession zu Ende beraten werden. Der Bundesrat hat nun die Verordnungen, in welchen das Entlastungsprogramm 2003 im Asylbereich umgesetzt wird, in die Vernehmlassung geschickt. Dies betrifft die Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen, die Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung (VVWA) ausländischer Personen. In der VVWA werden insbesondere die Höhe und die Modalitäten zur Auszahlung der Nothilfe- und Vollzugsentschädigung definiert. Zudem wird in dieser Verordnung das Monitoring umgesetzt, welches neu auf Gesetzesstufe verankert ist. Mit dem Monitoring überprüft der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Auswirkungen des Ausschlusses von Personen aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereichs, damit die Entschädigung der Kantone nötigenfalls angepasst werden kann.

 

Das Vernehmlassungsverfahren (die entsprechenden Unterlagen sind unter www.ejpd.admin.ch und www.asyl.admin.ch einsehbar) dauert bis zum 8. Februar 2004. Die Verordnungen müssen zusammen mit dem Gesetz auf den frühest möglichen Zeitpunkt, voraussichtlich auf den 1. April 2004, in Kraft gesetzt werden.

 

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031  325 93 50

Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031  325 98 80