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1/4 % Wandelanleihe der Eidgenossenschaft auf Swisscom-Aktien


MEDIENMITTEILUNG

1/4 % Wandelanleihe der Eidgenossenschaft auf Swisscom-Aktien

08. Dez 2003 (EFD) Der Bund emittiert heute eine Anleihe im Betrag von CHF
1,5 Milliarden mit einem Zinssatz von 1/4% und einer Laufzeit von 4 Jahren,
die in Aktien der Swisscom AG wandelbar ist. Der Wandelpreis ist auf CHF 500
pro Aktie festgesetzt. Die Inhaber der Obligationen können nach 2 Jahren die
Rückzahlung der Titel zu 100% verlangen (Put-Option). Die zugrundeliegenden
Aktien entsprechen zirka 4,5 % des Aktienkapitals der Swisscom. Die Emission
dieser Anleihe könnte zu einer weiteren leichten Reduktion des Bundesanteils
an der Swisscom führen.

Mit der Lancierung dieser Anleihe nutzt die Eidgenossenschaft die
gegenwärtig günstigen Verhältnisse an den Märkten für Obligationen mit
Eigenkapitalbezug. Der Erlös der Anleihe wird dem Bund im Rahmen seines
Geldbeschaffungsprogramms zur teilweisen Deckung des generellen
Finanzierungsbedarfs dienen.

Eine allfällige Wandlung von Obligationen in Swisscom-Aktien würde einen
weiteren kleinen Teilprivatisierungsschritt im Rahmen der vom Bund
angestrebten Reduktion seiner Beteiligung an der Swisscom darstellen, ohne
das gesetzlich erlaubte Minimum (50 Prozent plus eine Aktie) zu
unterschreiten. Falls es zur vollständigen Wandlung der Anleihe in Aktien
der Swisscom kommt, würde sich der Anteil des Bundes an der Gesellschaft von
heute 62,7 % auf 58.2 % reduzieren.

Die Wandelanleihe

Eine Wandelanleihe ist eine Obligationenanleihe, die dem Erwerber das Recht
verleiht, innert einer bestimmten Frist die Umwandlung der Obligationen in
eine gewisse Anzahl unterlegter Aktien (hier: Swisscom AG) zu einem im
voraus festgelegten Preis zu verlangen. Die Wandlung kann während der
gesamten Laufzeit der Anleihe erfolgen. Der Gläubiger kann auf die
Umwandlung auch verzichten. Er erhält dann am Ende der Laufzeit das Kapital
zurück. Mit der Put-Option kann er die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe
verlangen.

Mit der Federführung der Emission der Wandelanleihe hat der Bund die beiden
Banken UBS Investment Bank und JP Morgan als Joint Bookrunners beauftragt.
Die Platzierung der Wandelanleihe erfolgt bei Schweizer und internationalen
Investoren ausserhalb der USA.

This press release does not constitute an offer of securities for sale into
the United States. The securities may not be offered or sold in the United
States or to, or for the account or benefit of, U.S. persons (as such term
is defined in Regulation S under the U.S. Securities Act of 1933) unless
they are registered or exempt from registration. There will be no public
offer of securities in the United States.

MEMBERS OF THE GENERAL PUBLIC ARE NOT ELIGIBLE TO TAKE PART IN THIS
OFFERING, IN THE UNITED KINGDOM, IN SO FAR AS IT CONSTITUTES AN INVITATION
OR INDUCEMENT TO PARTICIPATE IN THE OFFERING, IS DIRECTED EXCLUSIVELY AT
PERSONS WHO HAVE PROFESSIONAL EXPERIENCE IN MATTERS RELATING TO INVESTMENTS
WHO FALL WITHIN ARTICLE 19(5) (INVESTMENT PROFESSIONALS) OF THE FINANCIAL
SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2001 (AS AMENDED)
("THE ORDER") OR ARE PERSONS FALLING WITHIN ARTICLE 49(2)(A) TO (D) (HIGH
NET WORTH COMPANIES, UNINCORPORATED ASSOCIATIONS ETC) OF THE ORDER (ALL SUCH
PERSONS TOGETHER BEING REFERRED TO AS "RELEVANT PERSONS"). THIS
ANNOUNCEMENT, IN SO FAR AS IT CONSTITUTES AN INVITATION OR INDUCEMENT TO
PARTICIPATE IN THE OFFERING, MUST NOT BE ACTED ON OR RELIED ON BY PERSONS
WHO ARE NOT RELEVANT PERSONS. THE SECURITIES REFERRED TO IN THIS
ANNOUNCEMENT WILL BE ISSUED ONLY TO RELEVANT PERSONS.

STABILISATION / FSA

Auskunft: Peter Thomann, Eidg. Finanzverwaltung, Bundestresorerie, Tel.: 031
322 60 71

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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CH-3003 Bern
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