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Bundesrat genehmigt die Unterzeichnung eines Zusatzabkommens mit Frankreich

 

 

Bern, 05.12.03. Der Bundesrat will die polizeiliche Zusammenarbeit mit Frankreich und damit den Kampf gegen das grenzüberschreitende Verbrechen weiter verstärken. Künftig sollen im französisch-schweizerischen Grenzgebiet gemischte Patrouillen Dienst tun können. Der Bundesrat hat der Unterzeichnung eines entsprechenden Zusatzabkommens zugestimmt.

 

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat das Zusatzabkommen mit ihrem französischen Amtskollegen, Nicolas Sarkozy, vereinbart. Das neue Abkommen ergänzt das bereits bestehende vom 11. Mai 1998 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen zwischen der Schweiz und Frankreich. Es präzisiert die Grundlagen für den Einsatz gemischter Patrouillen und legt den Tätigkeitsbereich dieser Patrouillen sowie die Rechtsstellung der Polizistinnen und Polizisten fest, die in diesem Rahmen Dienst tun.

Konkret ermöglicht das Abkommen eine verstärkte praktische Zusammenarbeit. Das heisst, dass künftig gemischte Polizeipatrouillen im schweizerisch-französischen Grenzgebiet eingesetzt werden können. Zudem bedeutet das Abkommen eine Ergänzung zum gemeinsamen Polizeikooperationszentrum in Genf.

 

Mit der Ermächtigung des Bundesrates wird die EJPD-Vorsteherin das Zusatzabkommen unterzeichnen.

 

 

Weitere Auskünfte:

Guido Balmer, Mediendienst, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 324 13 91