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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 05.12.03. Die weltweite Terrorismus-Gefahr besteht weiterhin. Deshalb hat der Bundesrat auf Antrag des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements zwei befristete Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus bis 31. Dezember 2005 verlängert. Es handelt sich um die Verordnung zum Verbot der «Al-Qaida» und die so genannte Auskunfts- und Meldeverordnung. Beide Verordnungen sind nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden.

 

Die Auskunfts- und Meldeverordnung (Verordnung betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährung der inneren und äusseren Sicherheit) stützt sich auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Sie verbessert die Möglichkeiten zur präventiven Informationsbeschaffung. Die von Gesetzes wegen vorzunehmende Befristung läuft nach einer erstmaligen Verlängerung im Dezember 2002 am Ende dieses Jahres erneut ab. Da die weltweite Terrorismusgefahr weiterhin aktuell ist, wurde die Verordnung mit dem heutigen Bundesratsbeschluss um zwei weitere Jahre bis 31. Dezember 2005 verlängert.

 

Die Verordnung über das Verbot der Gruppierung «Al-Qaida» und verwandter Organisationen gründet auf den Verfassungskompetenzen des Bundesrates. Verboten sind nicht nur sämtliche Aktivitäten der Organisation selber, sondern auch alle Aktionen, die deren Unterstützung dienen (z.B. Propaganda). Das Verbot ist bis Ende 2003 befristet und wurde nun ebenfalls um zwei Jahre verlängert.

 

 

Weitere Auskünfte:

Jürg Bühler, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 36 07