Bern, 05.12.03. Die weltweite Terrorismus-Gefahr besteht weiterhin. Deshalb hat der Bundesrat auf Antrag des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements zwei befristete Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus bis 31. Dezember 2005 verlängert. Es handelt sich um die Verordnung zum Verbot der «Al-Qaida» und die so genannte Auskunfts- und Meldeverordnung. Beide Verordnungen sind nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden.
Die Auskunfts- und Meldeverordnung
(Verordnung betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts
von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährung der inneren und
äusseren Sicherheit) stützt sich auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur
Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Sie verbessert die Möglichkeiten zur
präventiven Informationsbeschaffung. Die von Gesetzes wegen vorzunehmende
Befristung läuft nach einer erstmaligen Verlängerung im Dezember 2002 am Ende
dieses Jahres erneut ab. Da die weltweite Terrorismusgefahr weiterhin aktuell
ist, wurde die Verordnung mit dem heutigen Bundesratsbeschluss um zwei weitere
Jahre bis 31. Dezember 2005 verlängert.
Die Verordnung über das Verbot der
Gruppierung «Al-Qaida» und verwandter Organisationen gründet auf den
Verfassungskompetenzen des Bundesrates. Verboten sind nicht nur sämtliche
Aktivitäten der Organisation selber, sondern auch alle Aktionen, die deren
Unterstützung dienen (z.B. Propaganda). Das Verbot ist bis Ende 2003 befristet
und wurde nun ebenfalls um zwei Jahre verlängert.
Weitere
Auskünfte:
Jürg Bühler, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 36 07