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Rahmenabkommen für Exportfinanzierungen mit dem Irak

Rahmenabkommen für Exportfinanzierungen mit dem Irak

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2003 die Unterzeichnung eines
Rahmenabkommens für Exportfinanzierungen mit dem Irak genehmigt. Die
Unterzeichnung ist am selben Tag durch Peter W. Silberschmidt, Direktor
der Exportrisikogarantie (ERG), in Rom vorgenommen worden. Gemäss dem
Abkommen bürgt die Coalition Provisional Authority mit dem aus
Erdölverkäufen gespiesenen Development Fund for Iraq für
Importfinanzierungen der neu gegründeten staatlichen Trade Bank of
Iraq.

Das vom Bundesrat genehmigte Rahmenabkommen der Exportrisikogarantie
(ERG) mit der staatlichen Trade Bank of Iraq und der Coalition
Provisional Authority sieht einen Finanzierungsmechanismus für
schweizerische Exporte nach dem Irak vor. Die Trade Bank of Iraq führt
die Importfinanzierungen für irakische Besteller durch. Die Coalition
Provisional Authority genehmigt die Transaktionen und gewährleistet die
Finanzierung aus dem Development Fund for Iraq. Sollte die Trade Bank
of Iraq ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, bürgt die Coalition
Provisional Authority gegenüber der ERG für die Zahlung. Damit soll die
Finanzierung von Ausfuhren aus der Schweiz in den Irak unterstützt
werden.

Die unter dem Rahmenabkommen finanzierten Geschäfte werden von der ERG
individuell im ordentlichen Verfahren geprüft. Parallel zur Schweiz
haben weitere Staaten wie Deutschland, die Niederlande, Belgien,
Österreich, Schweden, Italien, die USA, Spanien und Japan gleiche
Abkommen abgeschlossen.

Kurt Schärer,
 seco
 Ressortleiter ERG - Exportfinanzierungen,
 Tel. 031 324 08 95