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Persönliche Dienstfahrzeuge für höhere Stabsoffiziere

3003 Bern, 5. Dezember 2003

Medieninformation

Persönliche Dienstfahrzeuge für höhere Stabsoffiziere

Der Bundesrat hat am Freitag die Verordnung über die Aufhebung und Änderung
von Verordnungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des militärischen
Personals genehmigt. Die Inkraftsetzung des Militärgesetzes per 1. Januar
2004 sowie die neue Verordnung über das militärische Personal waren Auslöser
für die Aufhebung und Änderung von verschiedenen Verordnungen. Den
hauptamtlichen höheren Stabsoffizieren und dem Rüstungschef wird auch in
Zukunft ein persönliches Dienstfahrzeug zugeteilt.

Aufgehoben werden die Verordnung über die Instruktorenwagen und die
Verordnung über das Festungswachtkorps. Das Dienstfahrzeugmanagement wird in
der neuen Verordnung des VBS über das militärische Personal geregelt, die
ebenfalls auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten wird. Das
Festungswachtkorps wird mit der Armee XXI aufgehoben und zum Teil in die
Militärische Sicherheit überführt. Die Aufgaben werden neu in der Verordnung
über die militärische Sicherheit geregelt.

Auf Grund der Neudefinition des Berufsmilitärs im Militärgesetz mussten
sprachliche Anpassungen in der Bundespersonalverordnung vorgenommen werden.
Weiter wurde eingeführt, dass Quereinsteiger erst nach einer zehnjährigen
Ausübung einer Funktion gemäss Artikel 33 der Bundespersonalverordnung
vorzeitig pensioniert werden können.

Auf Grund der Aufhebung der Verordnung über die Instruktorenwagen wurde die
bisherige Zuteilung der persönlichen Dienstfahrzeuge an hauptamtliche höhere
Stabsoffiziere und den Rüstungschef gemäss dem heutigen Beschluss des
Bundesrates neu geregelt. Die Nettoeinkaufspreise der Dienstwagen betragen
je nach Grad und Funktion zwischen 60'000 und 70'000 Franken. Neu kann kein
teureres Fahrzeug auf eigene Kosten gewählt werden. Zudem muss das Fahrzeug
die Energieetikette A, B, C oder D tragen. Das neue Dienstfahrzeugmanagement
bringt insgesamt eine jährliche Einsparung von rund drei Millionen Franken.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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