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Flugbeschränkungen: Bundesrat prüft Rekurs gegen EU-Entscheid

Medienmitteilung

Flugbeschränkungen: Bundesrat prüft Rekurs gegen EU-Entscheid

Der Bundesrat bedauert die Ablehnung der schweizerischen Beschwerde gegen
die deutschen Flugbeschränkungen durch die EU-Kommission. Nach Ansicht des
Bundesrats schränkt die deutsche Verordnung die Flughafenkapazitäten Zürichs
unverhältnismässig ein und diskriminiert dadurch die Fluggesellschaft Swiss.
Der Bundesrat wird nach Prüfung des Kommissions-Entscheids in Kürze über
dessen Anfechtung vor dem Europäischen Gerichtshof beschliessen.

Auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen Schweiz und
EU hat die Schweiz am 10. Juni dieses Jahres Beschwerde bei der
EU-Kommission gegen die von Deutschland erlassenen Beschränkungen der An-
und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich eingereicht. Die EU-Kommission hat
die schweizerische Beschwerde nach längerer Prüfung abgelehnt. Sie sieht
weder einen Verstoss gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit, noch eine
Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss durch die deutsche Verordnung.
Zudem vertritt die Kommission die Auffassung, das bilaterale
Luftverkehrsabkommen stelle einen Austausch von Verkehrsrechten zwischen der
Schweiz und der EU dar, die Schweiz nehme aber nicht am
Luftverkehrsbinnenmarkt teil.

Der Bundesrat wird die  Begründung des Kommissionsentscheids analysieren und
in Kürze über eine Anfechtung dieses Entscheids vor dem Europäischen
Gerichtshof beschliessen. Nach Ansicht des Bundesrats schränkt die deutsche
Verordnung die Flughafenkapazitäten Zürichs unverhältnismässig ein und
diskriminiert dadurch die Fluggesellschaft Swiss. Dem Bundesrat ist es
ausserdem ein Anliegen sicherzustellen, dass die der Schweiz aufgrund des
Abkommens erwachsenden Rechte grundsätzlich gewahrt bleiben.

Bern, 5. Dezember 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Max Schulthess, Bundesamt für Zivilluftfahrt: 079-653 94 59
Adrian Sollberger, Informationschef Integrationsbüro: 031 322 26 40 - 079
301 62 84
Beilagen: Faktenblatt "Wie kam es zur EU-Beschwerde?"