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Stärkere Fokussierung auf die Steuerbelastungsunterschiede


MEDIENMITTEILUNG

Stärkere Fokussierung auf die Steuerbelastungsunterschiede

05. Dez 2003 (EFD) Der jährlich ermittelte und publizierte
Steuerbelastungsindex kann nicht unbesehen als Massstab für eine über- oder
unterdurchschnittliche Steuerbelastung eines Kantons interpretiert werden.
Ein solcher Massstab wäre der Steuerbelastungsindex nur, wenn das
Steuersubstrat in allen Kantonen genau gleich verteilt wäre. An Stelle des
Steuerbelastungsindexes sollen künftig deshalb detaillierte
Steuerbelastungsunterschiede in den Mittelpunkt einer jährlichen
ausführlichen Medienmitteilung gerückt werden. Dies hält der Bundesrat in
seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Adrian Imfeld
(CVP/OW) fest.

Imfeld hatte in seinem Vorstoss vom 18. Juni 2003 wissen wollen, ob der
Bundesrat bereit sei, anstelle eines einzigen Teilindexes künftig drei
verschiedene Indizes (Index der tiefen Einkommen, Index der mittleren
Einkommen und Index der hohen Einkommen) zu erstellen sowie von einem reinen
Steuerbelastungsindex abzusehen und statt dessen einen differenzierten
Gesamtbelastungsindex zu erarbeiten.

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass in der ausführlichen
Publikation der Eidg. Steuerverwaltung seit Jahren die drei vom
Interpellanten erwähnten Teilindizes veröffentlicht würden. Um in der
Öffentlichkeit eine grössere Differenzierung zu ermöglichen, solle im
Einklang mit dem Interpellanten die Analyse der Steuerbelastungsunterschiede
künftig in den Mittelpunkt einer jährlichen ausführlichen Medienmitteilung
gerückt werden. Dadurch könne beispielsweise für Obwalden klarer
herausgestrichen werden, dass in diesem Kanton die Steuerbelastung für
höhere Einkommen nicht über-, sondern unterdurchschnittlich ausfalle.

Laut Bundesrat stellt der Steuerbelastungsindex bis zum Inkrafttreten der
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund
und den Kantonen (NFA) ein wichtiges Element für die Berechnung des
Finanzkraftindexes dar. Dieser bilde das tatsächlich vorhandene
Steuersubstrat in den Kantonen und Gemeinden ab. Die Erstellung eines
differenzierten Gesamtbelastungsindexes, der so unterschiedliche
Haushaltsbelastungen wie Mietzinsen, Krankenkassenprämien und Steuern zu
umfassen hätte, wäre mangels geeigneter statistischer Grundlagen für die
Gewichtung nicht zielführend. Daher werde auf die Publikation eines
Gesamtbelastungsindexes verzichtet. Eine transparente Darstellung der
Gesamtbelastung der Haushalte könne am ehesten im Rahmen eines Systems
verschiedener Indikatoren entsprochen werden, wie sie derzeit unter der
Federführung der Bundeskanzlei erarbeitet werde.

Auskunft: Rinaldo Signoroni, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 73 82.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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