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Höhere Kinderabzüge vergrössern die Mindererträge von Bund und Kantonen


MEDIENMITTEILUNG

Höhere Kinderabzüge vergrössern die Mindererträge von Bund und Kantonen

05. Dez 2003 (EFD) Die Erhöhung des Kinderabzugs auf 13 000 Franken würde
bei einem Inkrafttreten im Jahr 2005 bei der direkten Bundessteuer
schätzungsweise 190 Millionen Franken an zusätzlichen Mindererträgen
verursachen. Die Auswirkungen einer gleichgearteten Abzugserhöhung auf die
Staats- und Gemeindesteuern kann dagegen angesichts fehlender Grundlagen
nicht zuverlässig bezifffert werden, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf
eine Einfache Anfrage von Nationalrat Peter Föhn (SVP/SZ) festhält.

Föhn hatte in seiner Einfachen Anfrage vom 3. Oktober 2003 wissen wollen,
welche finanziellen Auswirkungen die Erhöhung des Kinderabzugs auf 13 000
Franken sowie die Einführung eines allgemeinen Erziehungsabzugs von 15 000
Franken pro Familie für Bund, Kantone und Gemeinden habe.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Erhöhung des
Kinderabzugs auf 13 000 Franken bei einem Inkrafttreten im Jahr 2005 bei der
direkten Bundessteuer schätzungsweise 190 Millionen Franken an zusätzlichen
Mindererträgen verursachen würde, wovon 30 Prozent zulasten der Kantone
(über die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen). Eine zuverlässige Aussage
über die Auswirkungen einer gleichgearteten Abzugserhöhung auf die Staats-
und Gemeindesteuern könne angesichts fehlender Grundlagen nicht gemacht
werden. Sicher sei hingegen, dass die Auswirkungen von Kanton zu Kanton sehr
unterschiedlich wären, da die heute geltenden Kinderabzüge in den Kantonen
zwischen 3000 und 12 600 Franken variierten.

Ein allgemeiner Erziehungsabzug würde finanziell aus drei Gründen stärker
ins Gewicht fallen als der von den Eidg. Räten am 20. Juni 2003 beschlossene
Abzug für Fremdbetreuungskosten (= so genannter Abzug für
Kinderbetreuungskosten): erstens wegen seiner Ausgestaltung als Sozialabzug
(die Kosten müssen nicht nachgewiesen werden), zweitens aufgrund der
Abzugshöhe (15 000 Franken im Gegensatz zu jenen von höchstens 7000 Franken
pro fremdbetreutes Kind gemäss Ratsbeschluss) und drittens wegen des
erheblich grösseren Kreises der Familienmitglieder, die diesen Abzug
beanspruchen könnten. Würde der neu eingeführte Abzug für
Fremdbetreuungskosten durch einen allgemeinen Erziehungsabzug ersetzt, so
würden laut Bundesrat bei der direkten Bundessteuer Mindererträge von
schätzungsweise 175 Millionen Franken resultieren, wovon 30 Prozent zulasten
der Kantone.

Auskunft:
Hans Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 73 71

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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