Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Basel II: Neue Richtlinien nicht nur für international tätige Grossbanken


MEDIENMITTEILUNG

Basel II: Neue Richtlinien nicht nur für international tätige Grossbanken

05. Dez 2003 (EFD) Der Bundesrat beabsichtigt, die neuen
Eigenmittel-Richtlinien von Basel II auch auf Banken mit vornehmlich
inländischem Geschäfts- und Kundenkreis anzuwenden. Um eine weitere
Verschärfung der Kredit-Vergabe zum Nachteil der Wirtschaft zu verhindern,
hatte Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) in einem Postulat die Beschränkung
der Richtlinien auf international tätige Grossbanken verlangt.

Die im Postulat geforderte Beschränkung der nationalen Umsetzung von Basel
II auf international tätige Grossbanken nähme den übrigen Banken die
Möglichkeit, das in Basel II verbesserte Standardverfahren für Kreditrisiken
anzuwenden, hält der Bundesrat fest. Basel II bezwecke eine vollständigere
und differenziertere Erfassung der mannigfaltigen Risiken des Bankbetriebes,
namentlich durch den neuen Einbezug operationeller Risiken und durch eine
Menü-Auswahl verschiedener Methoden zur Berechnung der
Eigenmittelanforderungen für die diversen Risiken. Die einzelne Bank habe
somit die Wahl zwischen einer einfachen, aufgrund der fehlenden Genauigkeit
in der Regel mehr Eigenmittel erfordernden Methode und komplexeren Methoden,
die bei günstigem Risikoprofil weniger Eigenmittel bedingen. Anstelle eines
starren Einheitskorsetts für alle werde damit der unterschiedlichen Grösse,
Organisation und Komplexität der Geschäftstätigkeit Rechnung getragen. Die
Landesregierung führt weiter aus, dass eine solche differenzierte Umsetzung
von Basel II in der Schweiz keine Änderung des Bankengesetzes erfordert.
Denn Artikel 4 des Bankengesetzes gebe lediglich als allgemeinen Rahmen vor,
dass die Banken einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene
Eigenmittel verfügen müssten.

Der bundesrätlichen Antwort ist weiter zu entnehmen, dass eine
ex-ante-Untersuchung der möglichen Auswirkungen von Basel II auf die
Kreditvergabe an KMU, wie sie das Postulat verlangt, nicht gerechtfertigt
ist. Begründet wird dies damit, dass sich auf internationaler Ebene die
Bedenken hinsichtlich einer angeblichen Benachteiligung und generellen
Verteuerung der KMU-Kredite infolge von Basel II gelegt hätten, da der
Basler Ausschuss diese Befürchtungen bereits aufgenommen und ihnen Rechnung
getragen hat. In der Schweiz seien solche Bedenken aber erst recht
unbegründet, da hier ein differenziertes Kreditrisiko-Management, wie dies
Basel II vorsehe, aufgrund des hohen Marktanteils der Grossbanken und
schmerzhafter Erfahrungen der 90er Jahre des gesamten Bankensystems bereits
recht weit entwickelt sei. Der Bundesrat weist gleichzeitig darauf hin, dass
nach der Einführung von Basel II ab 2007 ein Bericht zur Finanzierung der
KMU erstellt wird, der sich auch mit dem Einfluss der Regeln zur
Eigenmittelunterlegung der Banken und der Risikoeinschätzung befasst.

Die im Postulat erhobene Forderung nach einer gegenüber dem internationalen
Mindeststandard auch unter Basel II deutlich verstärkten
Eigenmittelausstattung in der Schweiz ist unbestritten. Der Bundesrat führt
in seiner Antwort aus, dass Schweizer Banken bereits heute weitaus höhere
Eigenmittelanforderungen zu erfüllen haben, als nach den aktuellen Basler
Mindeststandards (Basel I) verlangt wird. Diese vorsichtige Aufsichtspolitik
werde bei der nationalen Umsetzung von Basel II beibehalten.

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch