Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Botschaft zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes unter Dach

Botschaft zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes unter Dach

Der Bundesrat hat heute die Botschaft und den Entwurf für ein
teilrevidiertes Fachhochschulgesetz zuhanden des Parlaments
verabschiedet. Im Zentrum steht die Integration der Bereiche
Gesundheit, Soziales und Kunst ins nationale Fachhochschulsystem und
die Einführung der zweistufigen Studienstruktur Bachelor und Master an
den Fachhochschulen gemäss Bologna-Deklaration. Ziel der Revision ist
es überdies, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu
verbessern, die Autonomie der Fachhochschulen zu stärken und die
Integration der Fachhochschulen in die Hochschullandschaft Schweiz zu
ebnen.

Die heute in kantonaler Zuständigkeit liegenden Fachbereiche
Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) werden - wie bereits in der
Berufsbildung - in die Regelungskompetenz des Bundes überführt. Dadurch
werden künftig für den gesamten Fachhochschulbereich einheitliche
Rahmenbedingungen geschaffen. Ein weiterer zentraler Revisionspunkt ist
die Einführung der zweistufigen Studienstruktur Bachelor und Master.
Mit dieser Studienreform soll die Konkurrenzfähigkeit der
Ausbildungsstätten erhöht und den Studierenden der Erwerb national und
international anerkannter Berufsqualifikationen ermöglicht werden.
Diese Stärkung des Gesamtsystems stellt einen wichtigen Schritt
Richtung Integration der Fachhochschulen in die Hochschullandschaft und
in die geplante Hochschulrahmengesetzgebung dar.

Fachhochschulen sollen zudem künftig nach international gängigen
Standards akkreditiert werden. Die Revision schafft die Grundlagen für
ein Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssystem und eine bessere
Aufgabenteilung und entflechtung zwischen Bund und Kantonen. In der
Ausgestaltung des Studienangebots soll eine Rechtsgrundlage geschaffen
werden, welche Bund und Kantone verpflichtet, Grundsätze für das
Angebot an Diplomstudien, namentlich im Masterbereich, aufzustellen.
Gleichzeitig erhalten die Fachhochschulen mehr Autonomie bei der
Ausgestaltung der Studiengänge.

Es ist vorgesehen, die Integration der GSK-Bereiche in den nächsten
vier Jahren mit Beiträgen in der Höhe von 20 Mio. Franken jährlich zu
unterstützen. Die Kantone haben sich bereit erklärt, die Teilrevision
trotz der geringen finanziellen Unterstützung des Bundes im GSK-Bereich
bis Ende 2007 mitzutragen. Das erklärte Ziel des Bundes ist es, ab 2008
alle Fachbereiche nach gleichen Kriterien zu subventionieren.

Das teilrevidierte Fachhochschulgesetz soll am 1. Januar 2005 in Kraft
gesetzt werden.

Informationen: www.bbt.admin.ch (Fachhochschulen / Projekte/Dossiers /
Teilrevision Fachhochschulgesetz)

Christophe Hans,
 Pressesprecher EVD,
 Tel. 031 322 39 60

 Helen Stotzer,
 Kommunikation Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT),
  Tel. 031 322 83 63