Stellungnahme des
Bundesrates zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Ständerates
Bern,
05.12.2003. Der Bundesrat unterstützt die Revision des Stiftungsrechts. Dies
hält er in seiner Stellungnahme zu einem Bericht und Gesetzesentwurf der
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates
fest.
Mit der
Revision des Stiftungsrechts soll ein Umfeld geschaffen werden, das für
vermögende Bürgerinnen und Bürger Anreize schafft, der Allgemeinheit Mittel zur
Erfüllung von Aufgaben in Erziehung, Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur
etc. zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat unterstützt insbesondere die
Einführung einer obligatorischen Revisionsstelle, welche mehr Transparenz
schafft. Er begrüsst auch die Möglichkeit, dass in Zukunft der Stifter den
Stiftungszweck im Verlaufe der Zeit ändern kann. Das Stiftungsrecht wird dadurch
flexibler und attraktiver.
Vorgesehen
sind weiter steuerliche Erleichterungen: So sollen künftig auch Zuwendungen
abzugsfähig sein, die nicht in Geldform erfolgen (z.B. Liegenschaften). Die von
der Kommission vorgeschlagenen Erhöhungen der abzugsfähigen Zuwendungen von 10
auf 40 Prozent - und unter besonderen Bedingungen sogar auf 100 Prozent - des
Reineinkommens (natürliche Personen) oder des Reingewinns (juristische Personen)
gehen dem Bundesrat dagegen deutlich zu weit. Er schliesst sich der
Stellungnahme zahlreicher Kantone an und beantragt eine Erhöhung des Abzuges auf
maximal 20 Prozent.
Weitere
Auskünfte:
Giacomo
Roncoroni, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 26
Gotthard
Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 322 74
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