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Bundesrat verabschiedet Videoüberwachungsverordnung für die SBB

Medienmitteilung

Bundesrat verabschiedet Videoüberwachungsverordnung für die SBB

Die SBB AG darf künftig ihre Züge und Anlagen mit Videokameras überwachen.
Damit soll die Sicherheit in den Bahnhöfen und Zügen erhöht werden. Der
Bundesrat hat die SBB mit einer Verordnung dazu ermächtigt, die am 1. Januar
2004 in Kraft tritt.

Angesichts der Zunahme von Vandalenakten und dem schwindenden
Sicherheitsgefühl in Bahnhöfen und Personenzügen drängt sich die Einrichtung
von Videoüberwachungskameras auf. Erste Erfahrungen der SBB mit einem
Pilotprojekt zwischen Lausanne und Genf zeigen, dass durch die
Videoüberwachung in Regionalzügen dem Vandalismus vorgebeugt werden kann und
dass die Gewaltanwendung gegenüber Reisenden zurückgeht. Auch erhöht sich
das subjektive Sicherheitsgefühl der Passagiere.

Die SBB AG gilt gemäss Datenschutzgesetz als Bundes­organ. Deswegen ist eine
Verordnung als Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung von Zügen und
Eisenbahnanlagen der SBB notwendig. Die Privatbahnen dagegen gelten nicht
als Bundesorgane und können die entsprechenden Massnahmen deshalb auch ohne
Bundesratsverordnung durchführen. Der Bund wird im Rahmen der Bahnreform 2
die Kompetenz erhalten, entsprechende Vorgaben für alle Bahnen zu erlassen.
Die Verordnung über die Videoüberwachung durch die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB (Videoüberwachungsverordnung SBB) legt unter anderem fest,
dass Videokameras an allen Orten installiert werden können, die öffentlich
und allgemein zugänglich sind. Die Videoüberwachung muss aber erkennbar
sein, und die Videoaufzeichnungen müssen, falls sie nicht zur
Beweissicherung dienen, innert 24 Stunden vernichtet werden.

Bern, 5. Dezember 2003

UVEK  Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 031 322 36
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