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Der Bundesrat hat das Institut universitaire d'études du développement IUED, Genf als universitäre Institution im Sinne des Universitätsförderungsgesetzes anerkannt.

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, 5. Dezember 2003

Universitätsförderung: beitragsrechtliche Anerkennung des Institut
universitaire d'études du développement IUED, Genf

Der Bundesrat hat das Institut universitaire d'études du développement IUED,
Genf als universitäre Institution im Sinne des
Universitätsförderungsgesetzes anerkannt.

Das IUED betreibt seit 1961 Lehre und Forschung im Bereich der nachhaltigen,
gerechten und die kulturelle Vielfalt wahrenden menschlichen Entwicklung. Es
ist das einzige universitäre Institut in der Schweiz, das sich vollständig
mit Entwicklungsfragen befasst. Die angebotenen Studiengänge führen zu einem
Diplôme d'études approfondies (DES), einem Diplôme de formation continue en
études du développement, einem Diplôme de recherche und zum Doktorat.
Doktorat und DES werden gemeinsam vom IUED und der Universität Genf
verliehen.

Auf Grund der Ergebnisse einer vom Organ für Akkreditierung und
Qualitätssicherung (OAQ) zwischen Januar und Juli 2003 durchgeführten
Evaluation und angesichts der positiven Stellungnahme der Schweizerischen
Universitätskonferenz (SUK), die das Anerkennungsgesuch des IUED zur Annahme
empfahl, stellte der Bundesrat fest, dass das IUED die Voraussetzungen für
eine beitragsrechtliche Anerkennung als universitäre Institution im Sinn des
Universitätsförderungsgesetzes erfüllt.

Die internationalen Experten prüften Lehre und Forschungsleistungen des IUED
auf Grund der vom OAQ definierten Qualitätsstandards. In ihrem Bericht
halten die Experten fest, dass die Stärken des IUED nicht nur im Bereich der
Organisationskultur und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit,
sondern vor allem auch in der Lehre und Forschung liegen.

Bisher war das IUED von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
(DEZA) unterstützt worden. Die beitragsrechtliche Anerkennung im Sinn des
Universitätsförderungsgesetzes (UFG) ist das Ergebnis einer Konzentration
der Zuständigkeiten für die Institutionen des Bereichs Bildung, Forschung
und Technologie im Eidgenössischen Departement des Innern und im
Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und konkretisiert damit einen
Entscheid des Bundesrates im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform.

Provisorisch wurde das IUED bereits in den Jahren 2002 und 2003 auf der
Grundlage des UFG unterstützt. Diese Unterstützung wird 2004 mit einem
Beitragssatz von 45% weitergeführt.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Isabella Brunelli, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft,
Universitätswesen, Tel. 031 322 96 64

Weitere Informationen:

http://www.bbw.admin.ch/html/pages/bildung/uni-d.html