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Angepasste Gesetzesgrundlagen für die Schweizer Teilnahme an den europäischen Bildungsprogrammen

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 5. Dezember 2003

Angepasste Gesetzesgrundlagen für die Schweizer Teilnahme an den
europäischen Bildungsprogrammen

Der Bundesrat hat über die Inkraftsetzung des geänderten Bundesgesetzes über
die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung,
der Jugend und der Mobilitätsförderung und der zugehörigen Verordnung per 1.
Januar 2004 entschieden.

Das geänderte Bundesgesetz und die neue Verordnung regeln die Beteiligung
der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs-, und Jugendprogrammen der EU
in der Phase der indirekten Beteiligung, die voraussichtlich noch bis Ende
2006 dauern wird. Mit der laufenden zweiten Verhandlungsrunde der Schweiz
mit der EU (Bilaterale II) soll die indirekte Teilnahme der Schweiz
konsolidiert werden, während die offizielle Beteiligung mittels bilateralem
Abkommen auf die 2007 beginnende nächste Programmgeneration hin angestrebt
wird.

Der Teilnahmestatus der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und
Jugendprogrammen der EU war in der Vergangenheit unterschiedlich. Anfang der
90er Jahre bestanden bilaterale Abkommen für die Schweizer Teilnahme an den
damaligen Programmen COMETT (Weiterbildungsprojekte von Hochschulen und
Firmen) und ERASMUS (Studierendenaustausch, Hochschulzusammenarbeit).

1995 lancierte die EU neu die Programme SOKRATES (allgemeine Bildung),
LEONARDO DA VINCI (Berufsbildung) und JUGEND (ausserschulische Aktivitäten),
wofür die Schweiz keine bilateralen Abkommen mehr aushandeln konnte. Während
neben den EU-Staaten die EWR- und die Kandidaten- bzw. Beitrittsländer
Mittel- und Osteuropas offiziell beteiligt wurden, nimmt die Schweiz seither
nur noch indirekt teil.

Charakteristika der indirekten Beteiligung sind:

Ø      Schweizer Teilnehmende sind keine offiziellen Projektpartner und
können bei der EU-Kommission weder Projekte beantragen noch solche leiten,

Ø      Schweizer Teilnehmende werden mit Schweizer Mitteln unterstützt,

Ø      EU-Teilnehmende, die im Rahmen einer Schweizer Teilnahme in die
Schweiz reisen (z.B. Austauschstudierende SOKRATES/ERASMUS), werden mit
Schweizer Mitteln unterstützt.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Verena Weber, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Tel. 031 322 96 98

Weiterführende Informationen:

http://www.bbw.admin.ch/html/pages/bildung/eu-bildung/eu-bildung-d.html