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Reform der Statistik der öffentlichen Finanzen der Schweiz (Finanzstatistik)


MEDIENMITTEILUNG

Reform der Statistik der öffentlichen Finanzen der Schweiz (Finanzstatistik)

05. Dez 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute einen Verpflichtungskredit im
Betrag von 7,6 Mio. Franken für die Reform der Statistik der öffentlichen
Finanzen der Schweiz in den Jahren 2005 bis 2008 genehmigt. Der Kredit wird
dem Parlament mit dem Budget 2005 unterbreitet werden.

Die bestehende Statistik der öffentlichen Finanzen der Schweiz beruht in
ihren Grundlagen auf dem über zwanzigjährigen Harmonisierten Rechnungsmodell
der Kantone und wurde letztmals mit dem Rechnungsjahr 1990 revidiert. Die
Finanzstatistik vermag in ihrer heutigen Ausgestaltung den gestiegenen
nationalen und internationalen Anforderungen nicht mehr in allen Belangen zu
genügen.

Indem die Statistik der öffentlichen Finanzen der Schweiz an den neuen
internationalen finanzstatistischen Standard angepasst wird, soll die
Vergleichbarkeit der finanzstatistischen Ergebnisse auf eine neue,
zuverlässigere und den heutigen Rahmenbedingungen angepasste Grundlage
gestellt werden. Damit werden auch solide statistische Voraussetzungen für
die im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben
zwischen Bund und Kantonen (NFA) vorgesehene Wirkungsanalyse geschaffen.

Die geplante Reform der Finanzstatistik soll schrittweise umgesetzt werden
und bis 2008 abgeschlossen sein.

Auskunft:
Pierre Chardonnens, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: (031) 322 60 22
André Schwaller, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: (031) 322 60 89

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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